Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

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Regierungs-Zlatt 
Großherzogthun 
Sachsen -Weimar-Eise nach. 
Weimar. 9. Jannar 1876. 
  
Nummer 1. 
Ministerial--Bekanntmachungen. 
[II) I. Einer zwischen den Staatsregierungen des Großherzogthums und der 
Fürstenthümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt ge- 
troffenen Uebereinkunft zufolge sind die in den genannten Fürstenthümern an- 
gestellten Rechtsanwälte bei den Gerichten des Großherzogthums, die im 
Großherzogthume angestellten Rechtsanwälte bei den Gerichten der Fürstenthü- 
mer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt zur Ausübung 
der advokatorischen Praxis auch in Civilsachen (vergleiche Bekanntmachung vom 
23. Juli 1852 Reg.-Blatt S. 201) zuzulassen, was hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 18. Dezember 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
v. Groß. 
I/2)] II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ist dem Stephan von Keszycki zu Ilgen bei Fraustadt ein Er- 
findungs-Patent auf einen Apparat zur Herstellung von Schlempe-Preßkuchen, 
nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten 
Zeichnung und Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, 
1876. 1
	        
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