.
Regierungs-Zlatt
Großherzogthun
Sachsen -Weimar-Eise nach.
Weimar. 9. Jannar 1876.
Nummer 1.
Ministerial--Bekanntmachungen.
[II) I. Einer zwischen den Staatsregierungen des Großherzogthums und der
Fürstenthümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt ge-
troffenen Uebereinkunft zufolge sind die in den genannten Fürstenthümern an-
gestellten Rechtsanwälte bei den Gerichten des Großherzogthums, die im
Großherzogthume angestellten Rechtsanwälte bei den Gerichten der Fürstenthü-
mer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt zur Ausübung
der advokatorischen Praxis auch in Civilsachen (vergleiche Bekanntmachung vom
23. Juli 1852 Reg.-Blatt S. 201) zuzulassen, was hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 18. Dezember 1875.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
v. Groß.
I/2)] II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem Stephan von Keszycki zu Ilgen bei Fraustadt ein Er-
findungs-Patent auf einen Apparat zur Herstellung von Schlempe-Preßkuchen,
nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten
Zeichnung und Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen,
1876. 1