Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

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Regierungs-Blatt 
Großherzogthun 
Sa h 1l tu Weimar— Eis enasch. 
Nummer 23. Weimar. 8. September 1876. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
1931 I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ist dem Civilingenieur Carl Pieper zu Dresden ein Erfindungs-Pa- 
tent für Eugenio de Zaccato in London auf ein neues Verfahren zur Her- 
stellung autographischer Abdrücke von Schriften und Zeichnungen nach Maßgabe 
der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Beschreibung, 
unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, 
welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 
1843 S. 13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf 
Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums er- 
theilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglanbigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem 
der Deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 5. August 1876. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
br. Schomburg. 
1876. 29
	        
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