Regierungs- Zlatt
Großherzogthun
Sachsen-Weimar-Eise nach.
Nummer 24. Weimar. 16. September 1876.
Ministerial--Bekanntmachungen.
!199] I. In Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist
zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Erbgroßherzogs,
dem Ingenieur W. Helmsmüller zu Diepholz ein Erfindungs-Patent auf
eine Breit-Dreschmaschine, soweit sie als neu und eigenthümlich erkannt wor-
den ist, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium nie-
dergelegten Zeichnung und Beschreibung, unter allen Voraussetzungen und
Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom
3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 S. 13— 16) angegeben und
begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet,
für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der Deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 12. August 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
1876. 31