Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

Regierungs- Zlatt 
Großherzogthun 
Sachsen-Weimar-Eise nach. 
Nummer 24. Weimar. 16. September 1876. 
  
Ministerial--Bekanntmachungen. 
!199] I. In Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist 
zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Erbgroßherzogs, 
dem Ingenieur W. Helmsmüller zu Diepholz ein Erfindungs-Patent auf 
eine Breit-Dreschmaschine, soweit sie als neu und eigenthümlich erkannt wor- 
den ist, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium nie- 
dergelegten Zeichnung und Beschreibung, unter allen Voraussetzungen und 
Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 
3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 S. 13— 16) angegeben und 
begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, 
für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem 
der Deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 12. August 1876. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
1876. 31
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.