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[100] II. Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, die von der
Flurgenossenschaft Fördern (Amtsbezirk Blankenhain) beantragte höchste Ge—
nehmigung zu der von der letzteren beschlossenen Auflösung der Genossenschaft
mit Theilung des gemeinschaftlichen Vermögens nach Maßgabe der deshalb
gefaßten Beschlüsse gnädigst zu ertheilen geruht haben und diese Auflösung
nunmehr erfolgt ist, so wird solches mit Beziehung auf die frühere Bekannt—
machung vom 16. Dezember 1874 (Reg.-Blatt S. 456) hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 29. August 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
[101] III. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. Januar d. J.,
betreffend die Kommission zur Prüfung der Apothekergehülfen nach Maßgabe
der Bekanutmachung des Reichskanzlers vom 13. November v. J., wird hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Hof= und Raths-Apotheker
Hüffuer in Jena zum stellvertretenden Mitgliede der fraglichen Kommission
ernannt worden ist.
Weimar am 30. August 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef.
dr. Schomburg.
(102) IV. In Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist
zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Erbgroßherzogs,
dem Spritzen-Fabrikanten Christian Heinrich Sorge zu Vieselbach ein Er-
findungs-Patent auf einen Apparat zur Selbstrettung von Personen aus in
Brand gerathenen Gebäuden, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung unter allen
Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in
der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843
Seite 13.— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf