Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

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der Landesgrenze, so kann, soweit nöthig, der Diözesan der benachbarten aus- 
ländischen Diözese darum angegangen werden, daß auch nahe wohnende Geist- 
liche der Letzteren mit ausgeschrieben werden dürfen. Der mit der Verwal- 
tung des Pfarramts betraute Vikar soll in der Regel nicht öfter als die übri- 
gen Geistlichen zur Predigt herangezogen werden. 
Ueber die zu haltenden Gottesdienste und die für dieselben auszuschrei- 
benden Vakanz-Prediger ist von dem Superintendenten auf angemessene Zeit 
voraus ein Vikariats-Plan aufzustellen und den Vakanz-Predigern, dem Vikar 
und dem mit dem Kirchendienst betrauten Lehrer (§. 8) durch Umlauf mitzu- 
theilen. 
Die zu Vakanz-Predigten ausgeschriebenen Geistlichen haben sich rechtzeitig 
zum Gottesdienste einzustellen, Liturgie und Predigt zu halten, auch anstatt 
des Vikars Beichte und Abendmahl zu versehen und die auf den Tag der Va- 
kanz-Predigt fallenden Taufen, Trauungen und Begräbnisse zu verrichten. Zu 
dem Ende hat der Vikar oder Lehrer (§. 8) dem Vakanz-Prediger von der vor- 
zunehmenden besondern Handlung zeitig Nachricht zu geben. Gehören Filiale 
zur Parochie, so sind die Gottesdienste thunlichst der Parochial-Ordnung ge- 
mäß von dem Vakanz-Prediger zu halten. Beschränkt sich die auswärtige Ver- 
richtung auf eine Vormittagspredigt und gestattet es die Entfernung, so hat 
der Vakanz-Prediger noch an seinem Wohnsitze zu predigen. 
Die Vakanz-Prediger haben an den Ort, wo ein passender Chorrock im 
Kirchen-Inventar nicht vorhanden ist, ihr Amtskleid mitzubringen. 
2) Bei erledigten Diakonatstellen werden Vakanz-Prediger aus der 
Umgegend nur so weit nöthig zugezogen. 
Aushülfe durch den mit dem Kirchendienst betrauten Lehrer. 
8. 8. 
Der mit dem Kirchendienst betrante Lehrer hat während der Vakanz in 
den Sonntagsgottesdiensten, für welche ein Vakanz-Prediger nicht ausgeschrie- 
beu worden ist, die Liturgie zu verwalten und eine Predigt am Altar oder 
auf der kleinen Kanzel zu verlesen. Die Bestimmung über die zu lesenden 
Predigten trifft der Vikar. 
Auch hat der Lehrer während der Vakanz die Wochenbetstunden zu hal- 
ten, für welche der Kirchgang einer Wöchnerin angemeldet worden ist, oder 
welche aus anderen besonderen Gründen — gemäß der von dem Kirchgemeinde-
	        
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