Zegierungs- Zlatt
Großherzogthun
Sachsen Weimar-Eise ch.
Nummer 27. Weimar. 2. November 1876.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[116) I. In Abwesenheit Ihrer Königlichen Hoheiten, des Großherzogs
und des Erbgroßherzogs, ist von dem Großherzoglichen Gesammt-Ministerium
in verfassungsmäßiger Vertretung dem August Ch. Nagel und Reinhold H.
Kämp zu Hamburg ein Erfindungs-Patent auf eine Centrifugal-Sichtma-
schine nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niederge-
legten Zeichnung und Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedin-
gungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom
3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 Seite 13.— 16) angegeben
und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerech-
net, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der Deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 3. Oktober 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
br. Flemming.
1876. 36