Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

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[128] VII. Daß der Rheinischen Vieh-Versicherungs-Gesellschaft, 
zu Köln, die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum widerruflich 
ertheilt und von der genannten Gesellschaft Louis Sattler in Neustadt a./O. 
als Haupt-Agent für das Großherzogthum bestellt worden ist, wird andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 17. November 1876. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[1291 Das 23. und 24. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1148 die Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Zwei- 
thalerstücke und Eindrittelthalerstücke, vom 2. November 1876; 
unter 
Nr. 1149 den Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und 
Luxemburg, vom 9. März 1876. 
  
Berichtigong. In der Bekanntmachung vom 7. November 1876 (Nr. 28 des Reg.-Blatts) ist 
Seite 210 Zeile 11 von unten zu lesen statt: das Großherzogliche Rechnungsamt zu Ol- 
disleben „das Großherzogliche Rentamt zu Oldisleben“. 
Weimar. — Ho#f . Guchdruckerei. *
	        
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