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Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 19. Januar 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
dr. Schomburg.
14) III. Nachdem der zeitherige Landtags-Abgeordnete für den XIX. Wahl-
bezirk, Rechtsanwalt Barthel zu Münchenbernsdorf, sein Mandat als Abgeord-
neter wegen Ueberhäufung mit Berufsgeschäften niedergelegt hat, und bei der
hierauf am 18. d. M. stattgefundenen Nachwahl der Landkammerrath Thümm-
ler zu Miesitz zum Landtags-Abgeordneten für die noch übrige Wahlperiode
gewählt worden ist, so wird solches mit dem Bemerken andurch zur öffentli-
chen Kenntniß gebracht, daß der Gewählte die auf ihn gefallene Wahl ange-
nommen hat.
Weimar am 24. Januar 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(15) IV. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem Karl Pieper zu Dresden, ein Erfindungs-Patent auf ein
eigenthümliches Verfahren, festhaftende galvanische Metallniederschläge auf Glas,
Porzellan, Fayence und dergleichen hervorzubringen, nach Maßgabe der bei dem
unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Beschreibung unter allen Vor-
aussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Be-
kanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 Seite
13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren,
von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.