Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

Zegierungs- Platt 
Großherzogthun 
Sachsen--Weimar-Eise nach. 
Weimar. 12. Februar 1876. 
  
Nummer 5. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(17) I. Unter Bezugnahme auf die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des 
Reichskanzlers, betreffend die Prüfung der Apothekergehilfen vom 13. November 
v. J., wird hierdurch zur Kenntuiß der Betheiligten gebracht, daß das unter- 
zeichnete Staats-Ministerium in Gemäßheit des §. 1 der qu. Bekanntmachung be- 
schlossen hat, für das Großherzogthum eine Prüfungsbehörde mit dem Sitz in 
der Residenzstadt Weimar zu bestimmen. Die Anträge auf Zulassung zu dieser 
Prüfung sind Seitens des Lehrherrn unter Einhaltung der im §. 2 angegebenen 
Termine bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium einzureichen. 
Weimar am 28. Januar 1876. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
ekanntmachung, 
betreffend die Prüfung der Apothekergehilfen. 
Vom 13. November 1875. 
Im Anschluß an die Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Apotheker 
1876. 5
	        
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