Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

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Die  für  die  einzelnen  Anstellungsbehörden  bestimmten  Papiere  sind  in
der  vorstehend  unter  a—d  genannten  Reihenfolge  zusammenzuheften  und  mit
einem  beigehefteten  Umschlag  von  Kanzleipapier  (jedoch  ohne  sogenannten
Aktenrücken)  zu  versehen,  auf  dessen  vorderer  Seite  eine  Aufschrift  nach  folgendem
Muster  anzubringen  ist:

Grenadier-Regiment  Königin  Olga  Nr.  119.
Bewerbung  des  Militäranwärters,
Vizefeldwebel
Friedrich  Wilhelm  Schuler
um  nachgenannte  Stellen:

21.  Kassendiener  beim  Gas=  und  Wasserwerk.

Anwärterliste  des  Gemeinderats  Ulm.

In  den  Bewerbepapieren  selbst  ist  die  nochmalige  Aufführung  der  einzelnen
Stellen  nicht  mehr  erforderlich,  es  genügt  vielmehr  der  Hinweis  auf  das
Titelblatt.

Die  nicht  mehr  im  aktiven  Dienst  stehenden  Militäranwärter  und  die  Inhaber

des  Anstellungsscheins  (§  10  Abs.  1  Nr.  2)  haben  ihren  Bewerbungen  folgende

Papiere  beizulegen:

a.  eine  vom  Bewerber  selbst  geschriebene  Darstellung  seines  Lebenslaufs
mit  Angabe  der  Familien=  und  Vermögensverhältnisse,  der  Staatsangehörigkeit
  und  des  Zeitpunkts  ihrer  Erwerbung,  sowie  der  Zeit,  während  der
etwa  die  aktive  Dienstleistung  unterbrochen  war,  und  mit  der  Beurkundung
der  eigenhändigen  Schrift.  Sind  für  einzelne  Stellen  gewerbliche,  technische,
Sprach=  usw.  Kenntnisse  erforderlich,  so  ist  im  Lebenslauf  auch  anzugeben,
auf  welche  Weise  der  Bewerber  sich  dieselben  erworben  hat;

b.  den  Zivilversorgungs=  beziehungsweise  den  Anstellungsschein  oder
im  Falle  des  eingetretenen  Verlusts  der  Urschrift  eine  Bescheinigung  der
zuständigen  Militärhörde  über  die  Berechtigung  zur  Bewerbung  um  die  den
Militäranwärtern  beziehungsweise  Inhabern  des  Anstellungsscheins  vorbehaltenen
  Stellen;  die  unter  §  8  Nr.  4  der  Grundsätze  fallenden  ehemaligen