Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachscu- Wrimar= Eise nach.
Nummer 24.— 3 Weimar. 27. S 1877.
Indalt: Ministerial Belanmmachung, eine Ucbereinlunt — der Grebrei: #czlich Sachüsc#n Slaats
regierung und mehreren anderen deutschen Regierungen über Vereinfachung des Schuptrangport.
verfahrens auf den Eisenbahnen be#mesiend.
Ministerial-Bekanntmachung.
(132) Zwischen Vertretern der Regierungen von Preußen, Sachsen-Weimar-
Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha,
Schwarzburg= Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß jüngerer
Linie ist für die genannten Staatsgebiete, in Preußen für die Regierungs-
bezirke Erfurt und Merseburg, zum Zwecke der Vereinfachung des Schubtrans-
portverfahrens auf den Eisenbahnen am 15. Mai d. J. zu Alnstadt ein
Abkommen getroffen worden, welches, nachdem dasselbe die Genehmigung Sr.
Königlichen Hoheit des Großherzogs und sämmtlicher betheiligten Regierungen
gefunden hat, im Nachstehenden zur öffentlichen Kenntniß und Nachachtung
Seitens der Behörden des Großherzogthums gebracht wird.
Weimar am 15. September 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
Uebereinkunft,
die Vereinfachung des Schubtransportverfahrens betreffend.
Art. I.
Das Abkommen hat diejenigen Schubtransporte zum Gegenstande, welche
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