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c) die Gemeindebezirke Bergern, Gutendorf, Schoppendorf und Troistedt
dem Bezirke des Großherzoglichen Rechnungsamtes zu Weimar,
ferner
von den zu der Bezirks-Katasterführung zu Berka a./J. gehörigen Orten:
d) Berka a.]/J. mit München, Buchfarth, Hetschburg, Hohenfelden,
Nauendorf, Saalborn, Tannroda und Tonndorf
der Bezirks-Katasterführung des Rechnungsamtes zu Blankenhain,
e) Hayn, Klettbach, Meckfeld, Rohda mit dem Büßlebener Holze und
Schellroda
der Bezirks-Katasterführung zu Vieselbach,
s) Bergern, Gutendorf, Schoppendorf und Treistedt
der Bezirks-Katasterführung des Rechnungsamtes zu Weimar
zugewiesen werden.
Die bisher zum Rechnungsamte Berka a./J. gehörige Forstgelder-
Einnahme besteht mit ihrem seitherigen Geschäftskreise als selbstständige
Großherzogliche Kassestelle fort.
Die Verwaltung dieser Kassestelle bleibt dem Großherzoglichen Rechnungs-
amtmann Karl Eduard Hage zu Berka a./J. übertragen, welcher auch und
zwar vorerst bis zum Schlusse des Jahres 1878 mit der Einhebung und Bei-
treibung der am 1. Juli verbleibenden Reste auf liquidirte Kosten des Groß-
herzoglichen Justizamtes zu Berka a./J. beauftragt worden ist.
Weimar am 3. Juni 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
(53) II. Auf dem Grunde der Vereinbarung, welche die bei dem Staatsver-
trage über Errichtung gemeinsamer Strafanstalten vom 28. Oktober 1876
betheiligten Thüringischen Staatsregierungen in Ansehung der bei der Ein-
lieferung und Aufnahme der Gefangenen und Sträflinge in die Anstalten zu