101
benden Parzellen, ferner die landespolizeilich angeordneten Anlagen, sowie, wo
nur eine Belastung von Grundeigenthum in Frage steht, die Art und den
Umfang dieser Belastung enthält.
Zugleich hat der Bauunternehmer die zu erwerbenden Grundstücksflächen
durch einen solchen Geometer abstecken zu lassen.
Die Ueberweisung der hiernach zu erwerbenden Grundstücke soll mit thun-
lichster Beschlennigung, im Allgemeinen binnen längstens sechs Wochen nach
Vorlage des Auszugs und der Absteckung bewirkt werden. Verzögerung der
Ueberweisung begründet für den Unternehmer den Anspruch auf entsprechende
Verlängerung der Baufrist.
Ergiebt sich während der Bauausführung gegenüber dem eingereichten
Vermessungs-Register ein Mehrbedarf an Areal, so greifen bezüglich des letz-
teren vorstehende Bestimmungen ebenfalls Platz.
Dagegen hat der Banunternehmer für Unrichtigkeiten des Vermessungs-
Registers einzustehen, dergestalt, daß ihm die Kosten des Erwerbs etwa in
Folge solcher Unrichtigkeiten irrthümlich beanspruchter Grundstücksflächen zur
Last fallen.
Nach Eröffnung des Betriebes hat ehebaldigst der Bauunternehmer durch
einen zugelassenen Geometer die Schlußvermessung und die Versteinung der
Bahn mit dauerhaften, vorschriftsmäßigen Grenzsteinen auf seine Kosten vor-
nehmen zu lassen und die Schlußvermessungs-Materialien an die Großherzog-=
liche Regierung abzuliefern. Auf den Grenzsteinen ist die Entfernung derselben
unter sich und von der Bahnachse durch eingeschriebene Maße auszudrücken.
§. 6.
Der Baunnternehmer sichert zu, daß zur Ausführung der Feldabahn mit
allen Nebenanlagen außer dem in §. 5 1 a b bezeichneten Areal und den in
Lengsfeld betroffenen Gebäuden im Ganzen (jedoch mit Ausschluß etwa zu er-
werbender Trennstücke) höchstens
80 Weimarische Acker — 2279,75 Ar
au dauernd zu erwerbendem Areale werden beansprucht werden, nämlich höchstens
2½ Weimarische Acker — 7134 Ar in den Fluren Salzungen und
Dietlas,
20 Weimarische Acker — 569,96 Ar in dem Amtsbezirk Tiefenort,
12½ Weimarische Acker —= 350, Ar in dem Amtsbezirk Vacha,