Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

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Bruchsteinen in gutem Verbande auszuführen. Die Verwendung des aus den 
Schienenbettungsgräben, desgleichen aus den Querentwässerungsgräben ge- 
wonnenen Bodens innerhalb des Gestänges, und soweit eine Behinderung der 
erforderlichen Entwässerung eintreten kann, ist ausgeschlossen. Für die unterste 
Lage der Bettung sind Steine bis 0,15 m, für die mittlere Steine bis 0,08 m 
Längenausdehnung zulässig. 
Zur Verfüllung der Schienen und um ihnen ein gleichmäßiges Auflegen 
zu gewähren, ist, bei Mangel an geeignetem Kies, ein Kleinschlag von 0,025 m 
max. Längenausdehnung zulässig. 
Die bei den Ouergräben anzuwendenden Drainröhren erhalten 5 cm 
Durchmesser. Dieselben müssen sorgfältig im Gefälle verlegt und vorsichtig 
umpackt werden. 
Für die auf den Bahnhöfen befindlichen Geleisstrecken ist in gleicher Weise 
durch Verlängerung der Querdohlen Entwässerung zu bewirken. Im Uebrigen 
ist das Planum der Bahnhöfe beiderseitig in gehörigem Gefälle — auch in 
Einschnitten — abzudachen, um dasselbe von jedem stehenden Wasser frei 
zu halten. 
In den zur Genehmigung vorzulegenden Bahnhofsplänen ist die beab- 
sichtigte Entwässerung gleichfalls zu verzeichnen. 
Soweit die Nothwendigkeit der Anlage von Schneeschutz-Vorkehrungen 
vorliegt, hat der Unternehmer solche, sei es in Gestalt von Erdaufwürfen oder 
von Anpflanzungen zu beschaffen. 
II. Einfriedigungen 
erhalten 
a) die Bahnhöfe, soweit der Verkehr des Publikums dies erfordert, 
b) alle an das Bahngebiet angrenzenden Hutungen, 
o) besonders gefährliche Einschnittsstellen, im Besonderen alle diejenigen, 
welche neben Wegen herlaufen, bei denen ein derartiger Schutz nicht 
besteht, 
d) diejenigen Chausseestellen, bei denen Chaussee und Bahn unmittelbar 
neben einander liegen, die Bahn jedoch eingeschnitten ist, also tiefer liegt. 
Für die unter a bis c bezeichneten Stellen genügt ein einfacher aus 
min. 1,5 m langen, 12 cm starken Pfosten und bei a und c einer, bei b 
zweien 6 cm starken Querstangen bestehender Schutzzaun von ungeschältem 
Tannenholz. Pfostenentfernung 2,5 m.