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An den Zäunen ist die Anpflanzung einer lebendigen Hecke von zwei—
jährigen Hagedorn- oder Weißdornstecklingen, pro laufende Meter je fünf
Pflanzen zu bewirken.
Die mit d bezeichneten Stellen erhalten ein massives hölzernes Geländer,
bestehend aus 1,6 m langen, 20/20 cm starken eichenen Pfosten, Distanz 2,5 in,
0,50 m in den Boden eingegraben, unter Terrain rauh, entweder angekohlt
oder mit Theer gestrichen — aus einem Holm 2/5 am stark, vollkantig, oben
abgerundet, auf den Säulen verzapft — aus einem Querriegel von 10/10 cm
Stärke und vollkantig.
III. Ueberwege.
Die Feldweg-Uebergänge sollen eine Chaussirung erhalten und zwar in
einer Breite — in der Wegerichtung gemessen — von mindestens 2,5 m.
Sämmtliche übrigen Uebergänge sind in gleichfalls min. 2,5 m Breite mit
Kopfsteinpflaster zu versehen.
Die Chaussirung ist im Mittel 0,20 m stark und mit gehöriger Packlage
herzustellen und zur Decklage ein durchaus wetterbeständiger Kleinschlag zu
verwenden.
Das Kopfsteinpflaster ist aus möglichst prismatisch behauenen harten wetter-
beständigen Steinen auszuführen.
Für die Chausseekreuzung in Leugsfeld ist eine einfache, jedoch dauerhafte
Barriere vorzusehen.
Für die Offenhaltung der Spurrinnen in den Uebergängen und wo etwa
das Geleis in gewöhnlichen Straßen liegt, ist in geeigneter Weise ausreichende
Vorkehrung zu treffen.
IV. Brücken und Durchlässe.
Mit Ausnahme einiger Ueberführungen von Feldwegen, welche das
Protokoll der landespolizeilichen Begehung vom 6. bis 10. Januar d. J.
speziell aufführt, sind sämmtliche Bauwerke massiv in Stein resp. in Eisen
auszuführen.
Durchlässe und Thonröhren sind derartig zu betten und zu bedecken, daß
sie gegen Zerbrechen gesichert sind.
Der Mauerverband hat in einer überall tüchtigen und kunstgerechten Weise
zu erfolgen, insbesondere sind die vorkommenden Ecken, Pfeiler, Nischen, Vor-
sprünge und Durchbrechungen mit besonderer Sorgfalt anzulegen. Zu dem
Fundamentmauerwerk sind die größten Bruchsteine auszuwählen, und alle Zwi-
23°