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VII. Bahnhöfe und Haltestellen.
Es werden
1) Stationen angelegt in Salzungen, bei Vacha, Lengsfeld, Dermbach und
Kaltennordheim,
2) Haltestellen mit Gebäude bei Tiefenort und Dorndorf,
3) Haltestellen ohne besondere Gebände bei Weilar, Zella und event.
Dietlas.
An Seitengeleisen mit entsprechenden Weichen sind zusammen 1000 lau-
fende Meter auszuführen. Die Vertheilung der letzteren auf die einzelnen
Stationen und Haltepunkte bleibt besonderer Bestimmung der Großherzoglichen
Staatsregierung vorbehalten. Sämmtliche Hochbauten mit Ausnahme der Um-
ladehalle in Salzungen werden in Fachwerksrohbau ausgeführt.
Die Fundamente sind aus Bruchstein-Mauerwerk herzustellen und müssen,
sofern nicht ein schlechter Untergrund eine größere Tiefe bedingt, mindestens
1 m unter Terrain herunterreichen. Die Höhe des Fußbodens wird zu
0,25 m über Terrain bestimmt. Alle äußeren Ansichtsflächen sind in Cement-
mörtel sauber zu sugen. Das Holzwerk ist abzufasen und erhält einen drei-
maligen Oelanstrich. Die Balkenköpfe sind zu profiliren. Fenster= und Thür-
öffnungen erhalten sanber profilirte hölzerne Bekrönungen und Umrahmungen,
erstere ferner profilirte Fensterbrüstungen. Die Drempel sollen mindestens
1½ m hoch sein und mit profilirter Verschaalung versehen werden.
Die Dicher sollen Holzcementdächer in bester Konstruktion sein.
Die Warte= und Dienstzimmer erhalten ein 1½ m hohes hölzernes Paneel-.
Die Wände der Wartezimmer werden tapezirt, die übrigen Wände und Decken
erhalten einen einfachen Leimfarben-Anstrich.
Der Fußboden der Wartezimmer soll Patent-Fußboden sein. Unter sämmt-
lichen Fußböden ist eine mindestens 20 cm hohe Isolirschicht anzubringen.
Die Dienst-, Warte= und Wohnräume sind mit entsprechenden Oefen zu
versehen.
Die äußeren Thüren sowie die sämmtlichen Fenster sind aus Eichenholz
zu fertigen. Die Bodenräume sind abzudielen.
Die Ausrüstung der Dienst= und Warteräume mit Mobiliar soll in ein-
acher Weise geschehen.