Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Wcimar-Eisenach. 
Nummer 18. Weimar. 30. Juni 1878. 
Inbalt: Gesetz, die Ablösung grundherrlicher Rechte der Kirchen, geistlichen und Schnl. Stellen betreffend S. 137. 
— Ausführungs- Verordnung zu demselben S. 141. — Katasterführung für Niedersynderstedt S. 146. 
(60! Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
verordnen über die Ablösung solcher grundherrlicher Rechte, welche Kirchen, 
geistlichen oder Schul-Stellen zustehen, mit Zustimmung des getreuen Landtags 
wie folgt: 
  
8. 1. 
Der Nachtrag vom 22. Oktober 1853 zu dem Gesetze über Ablösung 
grundherrlicher Rechte vom 18. Mai 1848 wird aufgehoben. 
Hinsichtlich 
a) solcher Rechte, welche Kirchen, geistlichen oder Schul-Stellen nicht ab- 
gesondert, sondern in Verbindung mit einer Gemeinde oder mit einer 
Mehrheit von Personen zustehen und eine theilweise Ablösung nicht 
zulassen, wie 
b) der Kirchen, geistlichen oder Schul-Stellen zustehenden Trift- und 
Hutungs-Befugnisse 
1878. 25
	        
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