Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

200 
5) Keuntniß der Instruktionen für diese Dienstkategorie, sowie derjenigen 
für Schaffner, Weichensteller und Bahnwärter, 
6) Kenntniß der Eigenthumsmerkmale der eigenen, sowie der fremden Wagen, 
7) 6monatliche Probezeit im Bremser= und Rangirdienst, einschließlich der 
Beschäftigung in einer Wagenreparatur-Werkstätte. 
IV. Rangirmeister (Oberkoppler, Schirrmeister) 
außer den unter III Nr. 1—7 bezeichneten Eigenschaften: 
8) Fertigkeit im Zusammensetzen der Zige, 
9) Kenntniß der Dienstanweisungen für die Bahnbewachungs-, Stations- 
und Fahrbeamten, soweit dieselben den Rangirdienst berühren. 
V. Schaffner (Personenschaffner, Kondukteure) 
außer den unter III Nr. 1—6 bezeichneten Erfordernissen: 
7) Kenntniß der Eisenbahngeographie, soweit dieselbe für den Lokal= und 
Durchgangsverkehr der betreffenden Bahn erforderlich ist, 
8) Fähigkeit, über einen ihren Dienstkreis betreffenden Vorgang eine schrift- 
liche Anzeige in angemessener Form zu erstatten, 
9) Kenntniß der reglementarischen Vorschriften über Personenbeförderung, 
sowie der Bestimmungen über den Transport von Truppen und Heeres- 
material, der Vorschriften des Bahnpolizei= und des Betriebs-Reglements, 
soweit dieselben auf den Dienstkreis eines Schaffners sich beziehen, 
10) Kenntniß der verschiedenen Personenbillets und ihrer Bedeutung, ferner 
der Bestimmungen über freie Fahrten, über die Taxen für Beschädi- 
gungen von Personenwagen und über gefundene Sachen, des jeweiligen 
Fahrplans der eigenen Bahn und der Anschlüsse der Nachbarbahnen, 
der Bestimmungen über das Verhalten bei Unglücksfällen, sowie Fertig- 
keit im Gebrauch der Hülfssignale und der Rettungsapparate, 
11) Kenntniß der Instruktionen für Packmeister, Zugführer, Lokomotivführer 
und der für den Fahrdienst erlassenen Vorschriften, 
12) 6monatliche Probezeit im Schaffnerdienste.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.