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4) Kenntniß der Organisation der betreffenden Eisenbahnverwaltung,
5) spezielle Fachkenntnisse, insbesondere
a) Berechnung geradliniger ebener Figuren, sowie des Kreises und seiner
Theile,
b) Berechnung der beim Bau vorkommenden regulären Körper, Gewölbe
und Gewölbeflächen, Inhaltsbestimmung ebenflächiger Körper, des
Cylinders, des Kegels und der Kugel, sowie der Oberfläche der—
selben (ohne Beweisführung);
ferner Kenntniß:
der gebräuchlichsten Maurer= und Zimmermaterialien und der Mörtel-
bereitung, sowie der gewöhnlichen Maurer= und Zimmerverbände,
d) sämmtlicher bei Unterhaltung der Bahn vorkommenden Arbeiten,
insbesondere beim Oberbau: Kenntniß der dazu erforderlichen Ma-
terialien nach Qualität und Verwendung, der Anlage und der
Verhältnisse des Bahnkörpers, der Herstellung der Bettung, der
Konstruktion des Oberbaues und der Unterhaltung desselben, der
Konstruktion und der Einlegung von Weichen, der einfacheren zur
Ausführung von Erd= und Oberbau-Ausführungen erforderlichen
Instrumente, Kenntniß der Berechnung von Profilen und Erdkörpern,
Kenntniß der Vorschriften des Bahnpolizei-Reglements und der
Signal-Ordnung nebst zugehörigen Ausführungs-Instruktionen, sowie
der sonstigen Vorschriften zur Sicherung des Betriebes, des Signal-
dienstes, der Unterhaltung der elektrischen Telegraphenleitungen und
des dienstlichen Gebrauchs derselben, der Instruktion für die Bahn-
(Barridren-, Brücken= 2c.) und Weichenwärter, der Vorschriften über
die Führung der Arbeitszüge, der Bestimmungen über freie Fahrten,
Versendung von Dienstgut und das Verhalten bei außergewöhnlichen
Vorfällen, Entgleisungen, Unfällen 2c.,
s) Fertigkeit in der Führung der Bücher und der Listen zur Kontrole
der Arbeiter, Aufstellung von Rechnungen (Einnahme- und Ausgabe-
Nachweisungen und Rapporten), Kostenanschlägen und Massenberech-
nungen dazu, Kenntniß der Vorschriften über die Verwaltung und
Verrechnung der Bahnmaterialien,
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