Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
(65] I. Nachdem mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des 
Großherzogs durch Verordnung des Großherzoglichen Staats-Ministeriums, 
Departement der Justiz vom 8. Mai 1878 (Reg.-Blatt Seite 83 und 84) 
das Großherzogliche Iunstizamt zu Berka a./J. aufgehoben worden ist und die 
zum Bezirke desselben gehörigen Ortschaften theils dem Großherzoglichen Justiz- 
amt zu Blankenhain, theils dem Großherzoglichen Justizamt zu Vieselbach und 
theils dem Großherzoglichen Justizamt zu Weimar einverleibt worden sind, 
ist auch die Großherzogliche Kircheninspektion zu Berka a./J. aufgehoben 
und sind die zu derselben gehörig gewesenen Ortschaften den Bezirken der 
Großherzoglichen Kircheninspektionen zu Blankenhain, Vieselbach und Weimar 
in derselben Weise zugewiesen worden, wie es in der oben angezogenen Ver- 
ordnung hinsichtlich der zum Großherzoglichen Justizamt zu Berka a./J. ge- 
hörig gewesenen Gemeindebezirke geschehen ist. 
Weimar am 12. Juli 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Stichling. 
(66] II. Nachdem zu Folge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des 
Großherzogs der für Ausübung der Funktionen des Landarmenverbandes 
im Großherzogthum bestellten Kommission der Großherzogliche Finanz-Prokurator, 
Justizrath Gruner, hier, als rechtskundiger Beirath bis auf Weiteres beige- 
geben, demselben auch die Stellvertretung des Kommissars — zur Zeit des Groß- 
herzoglichen Geheimen Regierungsraths Genast — in Abwesenheits= oder Behin- 
derungsfällen übertragen worden ist, so wird Solches im Anschluß an die Mini- 
sterial-Bekanntmachungen vom 6. Juli 1871 (Seite 128 des Reg.-Blattes) vom 
27. Dezember 1875 (Reg.-Blatt Seite 555) und vom 18. Juli 1876 (Seite 
118 des Reg.-Blattes) hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß es im Uebrigen bei der aushülfsweisen Stellvertretung in Abwe- 
senheits= oder Behinderungsfällen beider Mitglieder der Landarmen-Kommission 
durch deren Sekretär, den Großherzoglichen Ministerial- Sekretär Rath Aulhorn, 
sein Bewenden behält. Weimar am 17. Juli 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
hr. Schomburg.
	        
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