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Ministerial-Bekanntmachungen.
(65] I. Nachdem mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des
Großherzogs durch Verordnung des Großherzoglichen Staats-Ministeriums,
Departement der Justiz vom 8. Mai 1878 (Reg.-Blatt Seite 83 und 84)
das Großherzogliche Iunstizamt zu Berka a./J. aufgehoben worden ist und die
zum Bezirke desselben gehörigen Ortschaften theils dem Großherzoglichen Justiz-
amt zu Blankenhain, theils dem Großherzoglichen Justizamt zu Vieselbach und
theils dem Großherzoglichen Justizamt zu Weimar einverleibt worden sind,
ist auch die Großherzogliche Kircheninspektion zu Berka a./J. aufgehoben
und sind die zu derselben gehörig gewesenen Ortschaften den Bezirken der
Großherzoglichen Kircheninspektionen zu Blankenhain, Vieselbach und Weimar
in derselben Weise zugewiesen worden, wie es in der oben angezogenen Ver-
ordnung hinsichtlich der zum Großherzoglichen Justizamt zu Berka a./J. ge-
hörig gewesenen Gemeindebezirke geschehen ist.
Weimar am 12. Juli 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
(66] II. Nachdem zu Folge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des
Großherzogs der für Ausübung der Funktionen des Landarmenverbandes
im Großherzogthum bestellten Kommission der Großherzogliche Finanz-Prokurator,
Justizrath Gruner, hier, als rechtskundiger Beirath bis auf Weiteres beige-
geben, demselben auch die Stellvertretung des Kommissars — zur Zeit des Groß-
herzoglichen Geheimen Regierungsraths Genast — in Abwesenheits= oder Behin-
derungsfällen übertragen worden ist, so wird Solches im Anschluß an die Mini-
sterial-Bekanntmachungen vom 6. Juli 1871 (Seite 128 des Reg.-Blattes) vom
27. Dezember 1875 (Reg.-Blatt Seite 555) und vom 18. Juli 1876 (Seite
118 des Reg.-Blattes) hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß es im Uebrigen bei der aushülfsweisen Stellvertretung in Abwe-
senheits= oder Behinderungsfällen beider Mitglieder der Landarmen-Kommission
durch deren Sekretär, den Großherzoglichen Ministerial- Sekretär Rath Aulhorn,
sein Bewenden behält. Weimar am 17. Juli 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.