Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

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771  Das  27.,  28.,  29.,  30.,  31.  und  32.  Stück  des  Reichs-Gesetzblatts  enthalten



Nr.

unter

1263
1264
1265
1266

1267

1268

das  Gesetz,  betreffend  die  Revision  des  Servistarifs  und  der
Klasseneintheilung  der  Orte,  vom  3.  August  1878;  unter

die  Verordnung,  betreffend  die  Einberufung  des  Bundesraths,
vom  5.  August  1878;  unter

die  Verordnung,  betreffend  die  Einberufung  des  Reichstags,
vom  9.  August  1878;  unter

den  Auslieferungsvertrag  zwischen  Deutschland  und  Brasilien,
vom  17.  September  1877;  unter

den  Vertrag  zwischen  Deutschland,  Oesterreich-Ungarn,  Frankreich,
  Großbritannien,  Italien,  Rußland  und  der  Türkei,  vom
13.  Juli  1878;  unter

die  Bekanntmachung,  betreffend  die  Einführung  von  Uebergangsabgaben
  und  Ausfuhrvergütungen  für  Bier,  Branntwein  und  geschrotetes
  Malz  in  der  bayerischen  Pfalz;  vom  25.  September  1878.

SHeimar.  —  vof  ·  Guchdruckerei.