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(83) V. Die Regierungen der an der Uebereinkunft d. d. Arnstadt den
15. Mai 1877, betreffend die Vereinfachung des Schubtransportverfahrens,
betheiligten Thüringischen Staaten (vergl. Ministerial-Bekanntmachung vom
15. September 1877, Regierungsblatt S. 161) haben sich sämmtlich damit
einverstanden erklärt:
daß die erwähnte Uebereinkunft auch auf solche Transporte Anwendung
zu finden habe, welche das Gebiet der contrahirenden Thüringischen
Staaten berühren, aber von einer Behörde eines nicht betheiligten
Staates eingeleitet worden sind.
Es wird dies zur Nachachtung Seitens der Behörden des Großherzog-
thums hierdurch bekannt gemacht.
Weimar den 4. Oktober 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
[84] VI. Daß die Führung des Katasters von Neumark dem Großherzog—
lichen Rechnungsamte Weimar übertragen worden ist, wird hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht.
Weimar den 5. Oktober 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
(85) VII. Daß von der Sachsischen Viehversicherungsbank zu Dresden an
Stelle des Kaufmanns R. O. Zinkeisen hier, bisherigen Hauptagenten derselben,
Gustav Hüttig hier zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt
worden ist, wird hierdurch unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekannt-
machung vom 15. Oktober 1877 (Regierungsblatt S. 200) zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar, den 15. Oktober 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
pr. Schomburg.
Weimar. — bof. Buchdruckerei.