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Großherzogliche General-Inspektor an die Stelle des General-Juspektors
des Thüringischen Zoll- und Handelsvereins.
3) Die von dem Bundesrathe beschlossene „Instruktion für die Erhebung,
Verrechnung und Kontrolirung des Spielkartenstempels“ wird durch das
Amtsblatt des General-Inspektors des Thüringischen Zoll= und Handels-
vereins bekannt gemacht werden.
Weimar, den 16. Oktober 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
(90)] II. Die Standesbeamten des Großherzogthums werden hierdurch ange-
wiesen, unanständige oder sonst anstößige Vornamen in die Standes-
bücher nicht einzutragen, solche Namen vielmehr zurückzuweisen und die An-
meldenden zur Bezeichnung anderer Vornamen zu veranlassen.
Weimar, den 22. Oktober 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
(91) III. Daß von der Equitable, Lebensversicherungsgesellschaft der ver-
einigten Staaten in New-York, an Stelle des Kaufmanns Julius Flintzer hier,
bisherigen Hauptagenten der genannten Gesellschaft,
der Reutier Friedrich Kühn hier,
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 18. Oktober 1877
(Regierungs-Blatt S. 200) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 28. Oktober 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.