Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

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Anlage H (s. § 32 der Bekanntmachung). 
Nachweisung 
der Zahl der in dem Gemeinde-Bezirke 
beschäftigten jugendlichen Arbeiter 
Bemerkung. 
zweige, 
werden; 
18 
Die Nachweisung ist nach folgenden Industriezweigen aufzustellen. Industrie- 
welche im Gemeindebezirke nicht vertreten sind, brauchen nicht aufgeführt zu 
jedoch sind die vorhandenen Industriezweige in der hierunter angegebenen Reihen- 
folge und unter Beibehaltung der Nummer eines jeden aufzuführen: 
!.— 
!.— 
.- 
III. 
IV. 
Chemische Fabriken und Fabriken für Zünd-, explodirende und Beleuchtungs- 
V 
— 
VII. 
. Papier- und Leber-Industrie. 
IX. 
. Sonstige Industriezweige. 
XI. 
.Bergwerke, Brüche und Gruben, soweit sie nicht unter die Aufsicht der 
Berg-Behörden fallen. 
Mietall-Industrie (Hütten-, Hammer-, Walz-Werke, Gießereien, sonstige Metall- 
Waaren-Industrie einschließlich der Maschinen-Fabriken und Lokomotivbau- 
Anstalten.) 
Glas= und Thon-Industrie (Glas-, Thon-Waaren, Kalk, Cement, Gips). 
Textil-Industrie. 
Stoffe. 
Landwirthschaftliche Gewerbe (Brauereien, Brennereien, Zucker= und Stärke- 
Fabriken). 
Mühlen (Getreide-, Oel., Holz.). 
Bauhöfe und Werften. 
Sämmtliche Industriezweige zusammen.
	        
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