Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

Zegierungs-Zlatt 
für das 
Großherzogthum 
m—x Wcimar= Eise nach. 
Nummer 29. Weimar. r 13. Dezember 1878. 
Juhalt: Mmuistetal. DBetauntmachung Abänderungen der Jormulare zum Impfarschh vom 8. April 1874 betreffend 
— Hoöchstes Dekret, die Berusung der zweiten ordennichen Landes- Synode betreffend S. 310. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
I!105] Der deutsche Bundesrath hat in der Sitzung vom 5. September 
d. J. (Vergl. Protokoll der 36. Sitzung desselben, Session 1878/79) die 
nachfolgenden Abänderungen der bisherigen Formulare zum Impfgesetz vom 
8. April 1874 beschlossen: 
1. anu Stelle des Formulars V über die Impflisten und des Formulars 
VI, betreffend die Uebersicht über das Ergebniß der Impfung (s. Bundesraths- 
beschluß vom 16. Oktober 1874 §. 382 der Protokolle) sind die nachstehend 
abgedruckten Formulare V bis IX künftig anzuwenden; 
2. in den Formularen I und lIl bei den Impfscheinen für Wieder- 
impfung (auf Papier von grüner Farbe) ist in der 3. Zeile des Textes statt 
„geimpft“ hinfort „wiedergeimpft“ zu setzen. 
Indem das unterzeichnete Staats-Ministerium diese Beschlüsse des Bundes- 
raths zur Kenntniß und Nachachtung der Betheiligten bringt, macht es gleich- 
zeitig mit höchster Genehmigung darauf aufmerksam, daß in Folge dessen die 
Bestimmungen der diesseitigen zur Ausführung des Reichsimpfgesetzes erlassenen 
Ministerial- Bekanntmachung vom 17. Februar 1875 (S. 125 ff. des Regier. 
PIuatten in der nachfolgenden Weise Veränderungen erleiden: 
An Stelle des in §. 3, Zeile 2 bezeichneten Formulars V hat das 
angeg neue Formular V und an Stelle des in §. 4, Zeile 3 bezeichneten 
Formulars V, das anliegende neue Formular IV. zu treten. 
1878. 49
	        
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