Zegierungs-Zlatt
für das
Großherzogthum
m—x Wcimar= Eise nach.
Nummer 29. Weimar. r 13. Dezember 1878.
Juhalt: Mmuistetal. DBetauntmachung Abänderungen der Jormulare zum Impfarschh vom 8. April 1874 betreffend
— Hoöchstes Dekret, die Berusung der zweiten ordennichen Landes- Synode betreffend S. 310.
Ministerial-Bekanntmachung.
I!105] Der deutsche Bundesrath hat in der Sitzung vom 5. September
d. J. (Vergl. Protokoll der 36. Sitzung desselben, Session 1878/79) die
nachfolgenden Abänderungen der bisherigen Formulare zum Impfgesetz vom
8. April 1874 beschlossen:
1. anu Stelle des Formulars V über die Impflisten und des Formulars
VI, betreffend die Uebersicht über das Ergebniß der Impfung (s. Bundesraths-
beschluß vom 16. Oktober 1874 §. 382 der Protokolle) sind die nachstehend
abgedruckten Formulare V bis IX künftig anzuwenden;
2. in den Formularen I und lIl bei den Impfscheinen für Wieder-
impfung (auf Papier von grüner Farbe) ist in der 3. Zeile des Textes statt
„geimpft“ hinfort „wiedergeimpft“ zu setzen.
Indem das unterzeichnete Staats-Ministerium diese Beschlüsse des Bundes-
raths zur Kenntniß und Nachachtung der Betheiligten bringt, macht es gleich-
zeitig mit höchster Genehmigung darauf aufmerksam, daß in Folge dessen die
Bestimmungen der diesseitigen zur Ausführung des Reichsimpfgesetzes erlassenen
Ministerial- Bekanntmachung vom 17. Februar 1875 (S. 125 ff. des Regier.
PIuatten in der nachfolgenden Weise Veränderungen erleiden:
An Stelle des in §. 3, Zeile 2 bezeichneten Formulars V hat das
angeg neue Formular V und an Stelle des in §. 4, Zeile 3 bezeichneten
Formulars V, das anliegende neue Formular IV. zu treten.
1878. 49