641 Sole — sollen.
Bild. 1, 48; mit verächtlichem Beisinn: wo stets militurjesuitisch
söldner und pfallen zugleich saugten am
marke des volks Platen Epigr. 63.
Sole, s. salzige Flüssigkeit; ein im Mhd. als Fem.
sole, und als Mase. Neutr. sol, mit Nebenform söl
erscheinendes Wort, im Ablante zu einer vorausgesetzten
älteren Form des Subst. salz (s. d.), in Urverwandtschaft
zum altslav. Fem. solb Salz; bei Jägern die
Salzlache, in die Hirsche und Wildschweine gehen;
volutabrum sole, sol Dies.; sonst als technisches Wort
der Salzsieder: die sole, das ist, dos salzigte wasser,
wornus das salz gesotten wird Hondors Beschreibung
des Salzwerkes zu Halle (1670) 1; das salz wird aus
der sohie gesotten, die schle geht zu salz, wilde sohle
(das nach der Krystallisation übrig gebliebene Wasser)
Adelung; auch soole geschrieben, vgl. dazu salzsole;
auf das Meerwasser übertragen: die berge sturzen sich
. in die soole des meers Freiligrath 1, 105. —
Zufammensetzungen: Solbad, v. Anstalt und Ort, wo
man in Sole baden kann. — Solei, n. in Sole gekochtes
Ei. — Sollache, k. Salzlache bei Jägern.
Soll, n. das Sollen; die 1. 3. Sing. des Verbums
sollen als Subst. verwendet (wie musz, s. d.): soll und
musz ist ein böses krant Stieler; der tuchtge sicht
in jedem soll ein musz Grillparzer 6, 21; in kaufmännischer
Spr. Verdeutschung des lat. debet, vgl.
haben 7. — sollen, verpflichtet, gehalten, bestimmt sein;
gemeingerm. Verbum, goth. skulon, altnord. skulu,
altengl. altsächs. ahd. sculan, mhd. scholn, soln, mit
der altesten Bed. des Versehlthabens und der daraus
entspringenden Verpflichtung, in nächster Beziehung zu
litt. skelh bin schuldig, skola Schuld, preuß. skellants
schuldig, skallisga Pflicht, Schuldigkeit, weitere Verwanttschaft
zu sanskr. skhalita Straucheln, Fehltritt,
Sünde, lat. scelus Versehlung, Verbrechen ist nicht ausgeschlossen.
Das Verbum hat den ursprünglichen Anlaut
sk seit dem späteren Ahd. zu s vereinsacht, aber
die bair. Form schollen (Schmekle r) und das Verbalsubst.
sebuld (s. d.) weisen noch auf die alten Verhältnisse
hbin. Es hat die Eigenheit starker präteritaler
Formen im Präsens (wie durfen, können, mögen,
mussen), und eines neuen, nach schwacher Conjsugation
gebildeten Präteritums; die Präsenssormen haben sich
erst nach manchen Schwankungen zur heutigen Art gesialtet:
1. 3. Sing. aus ursprünglichem ahd. skal durch
das seltenere sal hindurch zu spätahd. sol geworden,
das auch mhd. (gegen seltener vorkommendes scal, scol,
sal) die Hauptsorm, uhd. in der älteren Schreibung
sol. später als soll die einzige Form bildet, soweit nicht
noch im 16. Ih. vereinzelt sal erscheint: die man fur
bherren balten sall (#zall Schade Sat. 1, 8, 47; 2. Sing.
ahd. scalt, auch salt, spät ahd. mhd. solt. das im älteren
Nhd. dauert: du solt nicht tödten 2. Mos. 20, 13; du
solt mein diener werden Simpl. 1, 229; altertümelnd
auch in neuerer Spr.: sollt da es zu meiner herrio
tragen Uhland 125; die Form du sollst schon ausnahmsweise
ahd. (solst ta Notker bei Grasf), aber
erst uhd. vordringend, bei Schottel du sollest. bei
Stieler sollst; Gottsched Sprachkunst 308 verbietet
sollt zu Gunsten von sollst. Pluralformen ahd. sculum,
sculut, sculun, im Ablante zu ursprünglichem Sing.
scal; später ahd. geschwächt zu sulen, sulet. sult, sulen,
mhd. als suln. sult, suln (neben ältersormigem schuln,
schuit, schuln) sortdauernd, aber mit der später immer
mebr aufkommenden Nebensorm soln. solt, soln, die den
Ablaut verwischt; erweitertes sullen, sullet schon später
mhd., als sollen, sollet seit 16. Ih. allgemein. Conjunctiv
aus abd. sculi, mhd. sule, sul, aber auch ohne
Umlaut sul. später sol; diese unumgelautete Form erlangt
in der Erweilerung solle im Nhd. die Herrschaft,
von umgelauteten Formen dauern einzelne bis ins
16. Ih.: sy sölle doch jes mans leben anschen Wickram
M. Heyne, Deutsckes Wöcterbuch, III.
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Rollw. 17. 4; auch in indicativer Verwendung (schulleo
D. Slädtechr. 1, 30). Imperaliv hat sich nicht gebildet.
Prät. ahd. scolta, später solta, mhd. solte: diese Form
auch älter nhd., bis ins 17. Ih., nachher sollte. Das
Part. der Vergangenheit ist mhd. noch nicht, aber im
16. Ih., dann von Schottel als gesolt bezeugt; dafür
der Juf., wenn ein anderer solcher hinzutritt: du hast
sollen geben, er hat bezahblen sollen; schwankend, wenn
ein Ins. zu ergänzen: er sehwieg, aber das hütte er
nicht sollen; die vier schnecken (des Thurmes) setzen
viel zu stumpf ab, es hütten darauf noch vier leichte
thurmspitzen gesollt Goethe DuW. 11 (vgl. haben 0).
Bed. 1) sollen, als verbales Vollwork, von Personen,
eine Schuld haben, schulden: ein, ther scolta thUsunta
talentöno Tat. 99, 1; gedenkent an die triuwe die
ein man sime herren sol Flore 5375; wie vil soll er,
quantum debet? Maaler; mehr als ich soll (schulde)
Fleming 555; Cajus soll mir noch hundert thaler
Adelung als Rede des gemeinen Lebens; kaufmännisch:
debet . . insonderheit bei kaufleuten gebrauchet an
statt: er soll Hübner Handlungslex. 549; Johannes
soll vor ein plund oel . Stleler, vgl. dazu oben
das Neutr. soll. 2) in passivem Sinne, bestimmt sein
geleistet, bingegeben, entrichtet zu werden, mit Dat.
einer Person oder entsprechender Präposition: den
(Armen) sal das riche der himele Myst. 1, 194; die
esel sollen fur das gesinde des königs drauf zu reiten
2. Sam. 16, 2; was der woche soll, zebrt oft ein abend
auf Günther 482; in Fragen des gemeinen Lebens:
soll das mir?; wem Soll denn dieser straus?. soll
er mein? Gellert das Band 2; bestimmt sein für
Nutzen oder Vorteil, besonders in ähnlicher Frage:
was sal thesèer? (Atc aulem quid?) Tat. 239, 3, bei
Luther was sol aber dicser? Joh. 21, 21; was sol
doch dieser unrat? Marc. 14, 4; was sol dem narren
geld in der hand? Spr. Sal. 17, 16; mein bruder!
gottil wos soll mir das Goethe Faust l, u. ä.; auch:
was soll ich?7; was soll dir der graf? Schiller Fiesko
1. 9; was soll ich ihr ? was kann sie wollen? Phädra
2, 3; geradezu in die Bed. des Nutzens und Wertfeins
übergegangen: wölt ich nit einen pfenning umb alle
bischoff. geben, dann sie sollen niehts Schade Sat.
2, 31. 3) als Hilsszeitwort, Pflicht, Bestimmung, Anemessenheit,
in verschiedenen Schattierungen hervorbebend
in schärsstem Sinne — verpflichtet sein in Folge
von Besehl, Zwang, gesetzlicher Bestimmung oder äußerer
Nötigung, ost mit mussen sormelhaft verbunden, auch
im Gegensatze zu wollen: d0 ich niene wolde voch
belieben solde Iwein 396; er soll und musz gehorchen:
wer den berg anrüret, sol des todes sterben 2. Mos.
19, 12; wir sollen gott fürchten und lieben, das wir
bei seinem namen nicht fluchen Luther 8, 3830; befchlen
Sie dasz ich Ihr haus noch heute verlosscn
soll Gellert Betschw. 3, 2; in Folge innerer Nötigung,
Bestimmung durch Geschick, Lage oder Umstände: do
muose er leisten die vart die wir alle sculeo leisten
(er starb) Genes. in den Fundgr. 2, 35; sollt ich meinem
gott nieht singen?" PGerhardt 235, 1; der himmel
wills, ich darl und soll sie lieben Schiller 5, 157;
so sollte es mir immer ergehen Goethe Du W. 11;
glaubte ich die möglichkeit, ohne spaltung uber die
sache hinweg kommen zu können, nicht geführden zu
sollen Preußen i. B. 1, 18; (Klostermauern) in welchen
sie leben und sterben zu sollen geglaubt hatte Moltke
6. 24; sprichwörtlich: soll es sein, so musz es sein
Stieler; in der Frage: was soll ich tbun?; ach. was
soll der mensch verlsogen . . toll er sich ein häüuschen
bauen? soll er unter zelten leben? Goetbe
Beberzigung; mit verblaßterer Andentung elner Betimmung:
der monn. der dus kaan, soll erst voch georen
werden: (Hochzeit) des gralen Appiani! ich
soll ja noch hören, dssz er versprochen ist Lessing
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sollen.