Full text : Deutsches Wörterbuch. Dritter Band R-Z. (3)

641  Sole  —  sollen.

Bild.  1,  48;  mit  verächtlichem  Beisinn:  wo  stets  militurjesuitisch
  söldner  und  pfallen  zugleich  saugten  am
marke  des  volks  Platen  Epigr.  63.

Sole,  s.  salzige  Flüssigkeit;  ein  im  Mhd.  als  Fem.
sole,  und  als  Mase.  Neutr.  sol,  mit  Nebenform  söl
erscheinendes  Wort,  im  Ablante  zu  einer  vorausgesetzten
älteren  Form  des  Subst.  salz  (s.  d.),  in  Urverwandtschaft
  zum  altslav.  Fem.  solb  Salz;  bei  Jägern  die
Salzlache,  in  die  Hirsche  und  Wildschweine  gehen;
volutabrum  sole,  sol  Dies.;  sonst  als  technisches  Wort
der  Salzsieder:  die  sole,  das  ist,  dos  salzigte  wasser,
wornus  das  salz  gesotten  wird  Hondors  Beschreibung
des  Salzwerkes  zu  Halle  (1670)  1;  das  salz  wird  aus
der  sohie  gesotten,  die  schle  geht  zu  salz,  wilde  sohle
(das  nach  der  Krystallisation  übrig  gebliebene  Wasser)
Adelung;  auch  soole  geschrieben,  vgl.  dazu  salzsole;
auf  das  Meerwasser  übertragen:  die  berge  sturzen  sich
.  in  die  soole  des  meers  Freiligrath  1,  105.  —
Zufammensetzungen:  Solbad,  v.  Anstalt  und  Ort,  wo
man  in  Sole  baden  kann.  —  Solei,  n.  in  Sole  gekochtes
  Ei.  —  Sollache,  k.  Salzlache  bei  Jägern.

Soll,  n.  das  Sollen;  die  1.  3.  Sing.  des  Verbums
sollen  als  Subst.  verwendet  (wie  musz,  s.  d.):  soll  und
musz  ist  ein  böses  krant  Stieler;  der  tuchtge  sicht
in  jedem  soll  ein  musz  Grillparzer  6,  21;  in  kaufmännischer
  Spr.  Verdeutschung  des  lat.  debet,  vgl.
haben  7.  —  sollen,  verpflichtet,  gehalten,  bestimmt  sein;
gemeingerm.  Verbum,  goth.  skulon,  altnord.  skulu,
altengl.  altsächs.  ahd.  sculan,  mhd.  scholn,  soln,  mit
der  altesten  Bed.  des  Versehlthabens  und  der  daraus
entspringenden  Verpflichtung,  in  nächster  Beziehung  zu
litt.  skelh  bin  schuldig,  skola  Schuld,  preuß.  skellants
schuldig,  skallisga  Pflicht,  Schuldigkeit,  weitere  Verwanttschaft
  zu  sanskr.  skhalita  Straucheln,  Fehltritt,
Sünde,  lat.  scelus  Versehlung,  Verbrechen  ist  nicht  ausgeschlossen.
  Das  Verbum  hat  den  ursprünglichen  Anlaut
  sk  seit  dem  späteren  Ahd.  zu  s  vereinsacht,  aber
die  bair.  Form  schollen  (Schmekle  r)  und  das  Verbalsubst.
  sebuld  (s.  d.)  weisen  noch  auf  die  alten  Verhältnisse
  hbin.  Es  hat  die  Eigenheit  starker  präteritaler
Formen  im  Präsens  (wie  durfen,  können,  mögen,
mussen),  und  eines  neuen,  nach  schwacher  Conjsugation
gebildeten  Präteritums;  die  Präsenssormen  haben  sich
erst  nach  manchen  Schwankungen  zur  heutigen  Art  gesialtet:
  1.  3.  Sing.  aus  ursprünglichem  ahd.  skal  durch
das  seltenere  sal  hindurch  zu  spätahd.  sol  geworden,
das  auch  mhd.  (gegen  seltener  vorkommendes  scal,  scol,
sal)  die  Hauptsorm,  uhd.  in  der  älteren  Schreibung
sol.  später  als  soll  die  einzige  Form  bildet,  soweit  nicht
noch  im  16.  Ih.  vereinzelt  sal  erscheint:  die  man  fur
bherren  balten  sall  (#zall  Schade  Sat.  1,  8,  47;  2.  Sing.
ahd.  scalt,  auch  salt,  spät  ahd.  mhd.  solt.  das  im  älteren
Nhd.  dauert:  du  solt  nicht  tödten  2.  Mos.  20,  13;  du
solt  mein  diener  werden  Simpl.  1,  229;  altertümelnd
auch  in  neuerer  Spr.:  sollt  da  es  zu  meiner  herrio
tragen  Uhland  125;  die  Form  du  sollst  schon  ausnahmsweise
  ahd.  (solst  ta  Notker  bei  Grasf),  aber
erst  uhd.  vordringend,  bei  Schottel  du  sollest.  bei
Stieler  sollst;  Gottsched  Sprachkunst  308  verbietet
sollt  zu  Gunsten  von  sollst.  Pluralformen  ahd.  sculum,
sculut,  sculun,  im  Ablante  zu  ursprünglichem  Sing.
scal;  später  ahd.  geschwächt  zu  sulen,  sulet.  sult,  sulen,
mhd.  als  suln.  sult,  suln  (neben  ältersormigem  schuln,
schuit,  schuln)  sortdauernd,  aber  mit  der  später  immer
mebr  aufkommenden  Nebensorm  soln.  solt,  soln,  die  den
Ablaut  verwischt;  erweitertes  sullen,  sullet  schon  später
mhd.,  als  sollen,  sollet  seit  16.  Ih.  allgemein.  Conjunctiv
  aus  abd.  sculi,  mhd.  sule,  sul,  aber  auch  ohne
Umlaut  sul.  später  sol;  diese  unumgelautete  Form  erlangt
  in  der  Erweilerung  solle  im  Nhd.  die  Herrschaft,
von  umgelauteten  Formen  dauern  einzelne  bis  ins
16.  Ih.:  sy  sölle  doch  jes  mans  leben  anschen  Wickram

M.  Heyne,  Deutsckes  Wöcterbuch,  III.

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Rollw.  17.  4;  auch  in  indicativer  Verwendung  (schulleo
D.  Slädtechr.  1,  30).  Imperaliv  hat  sich  nicht  gebildet.
Prät.  ahd.  scolta,  später  solta,  mhd.  solte:  diese  Form
auch  älter  nhd.,  bis  ins  17.  Ih.,  nachher  sollte.  Das
Part.  der  Vergangenheit  ist  mhd.  noch  nicht,  aber  im
16.  Ih.,  dann  von  Schottel  als  gesolt  bezeugt;  dafür
der  Juf.,  wenn  ein  anderer  solcher  hinzutritt:  du  hast
sollen  geben,  er  hat  bezahblen  sollen;  schwankend,  wenn
ein  Ins.  zu  ergänzen:  er  sehwieg,  aber  das  hütte  er
nicht  sollen;  die  vier  schnecken  (des  Thurmes)  setzen
viel  zu  stumpf  ab,  es  hütten  darauf  noch  vier  leichte
thurmspitzen  gesollt  Goethe  DuW.  11  (vgl.  haben  0).
Bed.  1)  sollen,  als  verbales  Vollwork,  von  Personen,
eine  Schuld  haben,  schulden:  ein,  ther  scolta  thUsunta
talentöno  Tat.  99,  1;  gedenkent  an  die  triuwe  die
ein  man  sime  herren  sol  Flore  5375;  wie  vil  soll  er,
quantum  debet?  Maaler;  mehr  als  ich  soll  (schulde)
Fleming  555;  Cajus  soll  mir  noch  hundert  thaler
Adelung  als  Rede  des  gemeinen  Lebens;  kaufmännisch:
debet  .  .  insonderheit  bei  kaufleuten  gebrauchet  an
statt:  er  soll  Hübner  Handlungslex.  549;  Johannes
soll  vor  ein  plund  oel  .  Stleler,  vgl.  dazu  oben
das  Neutr.  soll.  2)  in  passivem  Sinne,  bestimmt  sein
geleistet,  bingegeben,  entrichtet  zu  werden,  mit  Dat.
einer  Person  oder  entsprechender  Präposition:  den
(Armen)  sal  das  riche  der  himele  Myst.  1,  194;  die
esel  sollen  fur  das  gesinde  des  königs  drauf  zu  reiten
2.  Sam.  16,  2;  was  der  woche  soll,  zebrt  oft  ein  abend
auf  Günther  482;  in  Fragen  des  gemeinen  Lebens:
soll  das  mir?;  wem  Soll  denn  dieser  straus?.  soll
er  mein?  Gellert  das  Band  2;  bestimmt  sein  für
Nutzen  oder  Vorteil,  besonders  in  ähnlicher  Frage:
was  sal  thesèer?  (Atc  aulem  quid?)  Tat.  239,  3,  bei
Luther  was  sol  aber  dicser?  Joh.  21,  21;  was  sol
doch  dieser  unrat?  Marc.  14,  4;  was  sol  dem  narren
geld  in  der  hand?  Spr.  Sal.  17,  16;  mein  bruder!
gottil  wos  soll  mir  das  Goethe  Faust  l,  u.  ä.;  auch:
was  soll  ich?7;  was  soll  dir  der  graf?  Schiller  Fiesko
1.  9;  was  soll  ich  ihr  ?  was  kann  sie  wollen?  Phädra
2,  3;  geradezu  in  die  Bed.  des  Nutzens  und  Wertfeins
übergegangen:  wölt  ich  nit  einen  pfenning  umb  alle
bischoff.  geben,  dann  sie  sollen  niehts  Schade  Sat.
2,  31.  3)  als  Hilsszeitwort,  Pflicht,  Bestimmung,  Anemessenheit,
  in  verschiedenen  Schattierungen  hervorbebend
  in  schärsstem  Sinne  —  verpflichtet  sein  in  Folge
von  Besehl,  Zwang,  gesetzlicher  Bestimmung  oder  äußerer
Nötigung,  ost  mit  mussen  sormelhaft  verbunden,  auch
im  Gegensatze  zu  wollen:  d0  ich  niene  wolde  voch
belieben  solde  Iwein  396;  er  soll  und  musz  gehorchen:
wer  den  berg  anrüret,  sol  des  todes  sterben  2.  Mos.
19,  12;  wir  sollen  gott  fürchten  und  lieben,  das  wir
bei  seinem  namen  nicht  fluchen  Luther  8,  3830;  befchlen
  Sie  dasz  ich  Ihr  haus  noch  heute  verlosscn
soll  Gellert  Betschw.  3,  2;  in  Folge  innerer  Nötigung,
Bestimmung  durch  Geschick,  Lage  oder  Umstände:  do
muose  er  leisten  die  vart  die  wir  alle  sculeo  leisten
(er  starb)  Genes.  in  den  Fundgr.  2,  35;  sollt  ich  meinem
gott  nieht  singen?"  PGerhardt  235,  1;  der  himmel
wills,  ich  darl  und  soll  sie  lieben  Schiller  5,  157;
so  sollte  es  mir  immer  ergehen  Goethe  Du  W.  11;
glaubte  ich  die  möglichkeit,  ohne  spaltung  uber  die
sache  hinweg  kommen  zu  können,  nicht  geführden  zu
sollen  Preußen  i.  B.  1,  18;  (Klostermauern)  in  welchen
sie  leben  und  sterben  zu  sollen  geglaubt  hatte  Moltke
6.  24;  sprichwörtlich:  soll  es  sein,  so  musz  es  sein
Stieler;  in  der  Frage:  was  soll  ich  tbun?;  ach.  was
soll  der  mensch  verlsogen  .  .  toll  er  sich  ein  häüuschen
  bauen?  soll  er  unter  zelten  leben?  Goetbe
Beberzigung;  mit  verblaßterer  Andentung  elner  Betimmung:
  der  monn.  der  dus  kaan,  soll  erst  voch  georen
  werden:  (Hochzeit)  des  gralen  Appiani!  ich
soll  ja  noch  hören,  dssz  er  versprochen  ist  Lessing

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