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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen -Weimar-Eisen#ach.
Nummer v7. Weimar. 14. März 1878.
Inhalt: Köhe. — betreffend die theilweise Abänderung der Verordnung vom 24. Juni 1848 hinsicht-
fie Marktorte, deren Martini-Marktpreise der Ermittelung des Werthes von Körnerfrichten zum
,d der Ablosung u Grunde gelegt werden fonrn S. 29. —. Wechsel in der Haupt--Agentur der
Bremer Spiegelglas Poicherunge2 Gesellschaft S. — Erinnerung an die Borschriften unter
der Iasrusion vom 12. Marz 1813, die von den Eric#n liber die SGnleitung und den Ausfall straf·
rechtlicher Untersnchungen zu machenden Mittheilungen detreffend S.
* Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden,
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
20. 2c.
Im Hinblick darauf, daß seit dem Erlaß der zur Ausführung des Ge-
setzes über die Ablösung grundherrlicher Rechte vom 18. Mai 1848 ergangenen
Verordnung vom 24. Juni 1848 (Reg.-Blatt Seite 182) in Betreff der
Marktorte, deren Martini-Marktpreise der Ermittelung des Werthes von Kör-
nerfrüchten zum Behufe der Ablösung zu Grunde gelegt werden sollen, Ver-
öänderungen insofern stattgefunden haben, als in einigen von den in der ge-
dachten Verordnung als Marktorte aufgeführten Städten des Großherzogthums
öffentliche Getreidemärkte jetzt nicht mehr abgehalten zu werden pflegen, sowie
hingesehen auf sonstige, seitdem eingetretene Veränderungen in den Verhält-
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