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Jormular C. Beilage 3.
J Blätter, die neben dem Reichsanzeiger bestimmt sind für die
Amtsgericht. Bekanutmachnungen
aus dem aus dem Genossenschaftsregister
(0# Stuttgart) Handelsregister. beikleineren Genossenschaften:) bei anderen Genossenschaften:
— +—
% Bei kleineren Genossenschaften finden die Bekanntmachungen nur in einem einzigen Blatte neben dem Reichsenzeiger
statt. (Genossenschaftsgesetz §. 156.)