Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

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3) die Gemeindebezirke Bergern, Gutendorf, Schoppendorf und 
Troistedt, sowie der Troistedter Forst, soweit nicht einzelne Theile 
desselben nach den Bestimmungen unter 1 und 2 den Bezirken der 
Justizämter in Blankenhain und Vieselbach zufallen, 
dem Bezirke des Großherzoglichen Justizamts Weimar von dem bezeichneten 
Zeitpunkte ab zugehören. 
3. 
Die am 30. Juni dieses Jahres bei dem Großherzoglichen Justizamte 
in Berka a./J. anhängigen Sachen der streitigen und nichtstreitigen Gerichts- 
barkeit gehen vom 1. Juli dieses Jahres ab auf dasjenige Großherzogliche 
Justizamt zur Fortstellung und Erledigung über, zu dessen Bezirke von dem 
zuletzt genannten Zeitpunkte ab derjenige Ort gehören wird, dessen bisherige 
Zugehörigkeit zu dem Bezirke des Großherzoglichen Justizamts in Berka a./J. 
die örtliche Zuständigkeit dieses Justizamts begründet hatte. 
Die Betheiligten haben daher in diesen Rechtssachen vom 1. Juli 1878 
ab dasjenige, was ihnen bei dem Großherzoglichen Justizamte in Berka a./J. 
obgelegen, bei dem nunmehr zuständigen Großherzoglichen Justizamte in 
Blankenhain, Vieselbach oder Weimar zu verrichten, daselbst auch die von dem 
Großherzoglichen Justizamte Berka a./J. etwa anberaumten Termine abzuwarten 
und angefangene Verfahren fortzustellen und zwar Alles zur Vermeidung der- 
jenigen Nachtheile, welche ihnen in den ergangenen Ladungen oder sonstigen 
Erlassen des Großherzoglichen Justizamts in Berka a./J. angedroht worden 
sind oder unmittelbar kraft der Gesetze eintreten. 
Weimar am 8. Mai 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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