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Regierungs-latt
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Nummer 15. Weimar. 14. Juni 1878.
Jnbal: Wechsel in der Hanpt-Agentur der Hannoverschen Lebensversicherungs-Anstalt S. 35. — Behandlung
der portopflichtigen Korrespondenz zwischen Behörden im Deutschen Reichsgebiet und den schweizerischen
Behörden S. 85 — Ministerial- Bekanntmachung, die behördlichen Bescheinigungen für Angehörige der
Königreiche Italien und Belgien behufs einer Eheschliehung in Deutschland betreffend S. 86. — Ent-
bindung des Vorstandes der Großherzoglichen Forstinspektion zu Eisenach von der eigenen Verwaltung
des Inspektionssorstes Eisenach und Uebertragung derlelben an einen anstatt des seitherigen Beiförsters
—
anzustellenden selbstständigen Revierförster S. 87. — Reichs-Geseyblant S. 87.
Ministerial.- Bekanntmachungen.
47] I. Daß von der Hannoverschen Lebensversicherungs-Anstalt zu Hannover
an Stelle des Tuchhändlers August Querndt zu Apolda, bisherigen Haupt-
Agenten der gedachten Anstalt, der Lotterie-Kollektenr Max Treiber in
Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist,
wird hierdurch unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom
5. Oktober 1872 (Reg.-Blatt Seite 399) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 17. Mai 1878.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
dr. Schomburg.
(48) II. Nach einer Bekauntmachung des Reichskanzler= Amtes, Seite 95
des Centralblattes für das Deutsche Reich vom 20. Februar d. J., kommen
für die Behandlung der portopflichtigen Korrespondenz zwischen Behörden im
Deutschen Reichspostgebiet und den schweizerischen Behörden vom 1. März
d. J. ab folgende Grundsätze zur Anwendung:
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