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ratificirt worden sind, werden dieselben nachstehend zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar, am 18. März 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt,
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie
und
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie
haben Verhandlungen wegen Errichtung eines Höchstihren Staaten gemeinschaft-
lichen Oberlandesgerichts eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach
Höchstihren Geheimrath Dr. jur. Gottfried Theodor Stichling und
Höchstihren Geheimen Justizrath Dr. jur. Karl Ernst Brüger,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen
Höchstihren wirklichen Geheimrath Dr. jur. Friedrich von Uttenhoven,
Ercellenz, und Höchstihren Geheimen Regierungsrath Dr. jur.
Wilhelm Kircher,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg
Höchstihren Geheimen Staatsrath Heinrich Moritz Friedrich Loreutz,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha-
Höchstihren Geheimen Staatsrath Rudolf Brückner und Höchstihren
Geheimen Regierungsrath Heinrich Hornbostel,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt
Höchstihren wirklichen Geheimrath und Staatsminister Dr. jur. Hermann
von Bertrab, Execellenz,