Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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ratificirt worden sind, werden dieselben nachstehend zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar, am 18. März 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie 
und 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie 
haben Verhandlungen wegen Errichtung eines Höchstihren Staaten gemeinschaft- 
lichen Oberlandesgerichts eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach 
Höchstihren Geheimrath Dr. jur. Gottfried Theodor Stichling und 
Höchstihren Geheimen Justizrath Dr. jur. Karl Ernst Brüger, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen 
Höchstihren wirklichen Geheimrath Dr. jur. Friedrich von Uttenhoven, 
Ercellenz, und Höchstihren Geheimen Regierungsrath Dr. jur. 
Wilhelm Kircher, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Heinrich Moritz Friedrich Loreutz, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha- 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Rudolf Brückner und Höchstihren 
Geheimen Regierungsrath Heinrich Hornbostel, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt 
Höchstihren wirklichen Geheimrath und Staatsminister Dr. jur. Hermann 
von Bertrab, Execellenz,
	        
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