Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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8 33. 
Gegenwärtiger Vertrag soll sämmtlichen vertragschließenden Regierungen 
vorgelegt und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden thunlichst bald 
bewirkt werden. 
So geschehen Jena, den 19. Februar 1877. 
(L.S.) Gottfried Theodor Stichling. (L. S.) Karl Ernst Brüger. 
(L. S.) Friedrich von Uttenhoven. (L. S.) Dr. Kircher. 
(L. S.) Heinrich Moritz Friedrich Lorentz. 
(L. S.) Rudolf Brückner. (L. S.) Heinrich Hornbostel. 
(L. S.) Hermann von Bertrab. 
(L. S.) Moritz Kunze. 
(L. S.) Adolph von Harbon. 
Schluß-Protokoll. 
Jena, am 19. Februar 1877. 
Bei Abschließung des Vertrags über Errichtung eines gemeinschaftlichen 
Oberlandesgerichts in Jena haben die Bevollmächtigten der vertragschließenden 
Staaten zur Erläuterung des Vertrags noch über folgende Punkte sich geeinigt. 
I. Zu § 3 des Vertrags. 
Der fünf und ein halb vom Hundert des Aufwandes betragende Mieth- 
zins ist in der Weise berechnet, daß 4½/½ 0% zur Verzinsung des zu ver- 
wendenden Kapitals und 1 % für die Unterhaltung und Abnutzung des Ge- 
bäudes, die Versicherung desselben gegen Feuersgefahr und für die Gefahr in 
Ansatz gebracht sind, daß im Falle einer etwaigen Auflösung des Vertrags 
nach 25 Jahren das Gebäude für die Herstellungskosten nicht zu verwerthen 
sein wird. 
II. Zu § 11. 
Der Ansgabe-Etat für das Oberlandesgericht wird dahin festgesetzt:
	        
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