100
Nachdem Königlich Preußischer Seits der Wunsch zu erkennen gegeben
worden, für die drei landräthlichen Kreise Schleusingen, Schmalkalden und
Ziegenrück dem auf Grund des Staatsvertrags vom 19. Februar 1877 und
des Schlußprotokolls vom nämlichen Tage zu errichtenden gemeinschaftlichen
Oberlandesgericht in Jena beizutreten, diesem Wunsche auch Seitens der
hohen Kontrahenten ebengenannten Vertrags bereitwillig entgegengekommen
worden, sind zur Verabredung der näheren Modalitäten, unter welchen dieser
Beitritt zu erfolgen haben werde, und zur Niederlegung derselben in einem
Accessionsvertrage allerseits Bevollmächtigte ernannt worden und zwar
Seitens der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung
der Geheimrath Drr. jur. Gottfried Theodor Stichling
und
der Geheime Justizrath Dr. jur. Karl Ernst Brüger,
Seitens der Herzoglich Sachsen-Meiningen'schen Staatsregierung
Se. Excellenz der wirkliche Geheimrath Dr. jur. Friedrich von
Uttenhoven
und
der Regierungsrath Dr. Karl Blomoyer,
Seitens der Herzoglich Sachsen-Altenburg'schen Staatsregierung
der Geheime Staatsrath Heinrich Moritz Friedrich Loreutz,
Seitens der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Staatsregierung
der Geheime Regierungsrath Heinrich Hornbostel,
Seitens der Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen Staatsregierung
Se. Excellenz der wirkliche Geheimrath und Staatsminister Dr. jur.
Hermann von Bertrab,
Seitens der Fürstlich Reuß-Plauischen älterer Linie Staatsregierung
der Geheimrath Moritz Kunze,
Seitens der Fürstlich Reuß-Plauischen jüngerer Linie Staatsregierung
Se. Excellenz der Staatsminister Dr. jur. Freiherr Emil von Benlwitz
und
der Geheime Staatsrath Dr. jur. Anton Vollert,