Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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Nachdem Königlich Preußischer Seits der Wunsch zu erkennen gegeben 
worden, für die drei landräthlichen Kreise Schleusingen, Schmalkalden und 
Ziegenrück dem auf Grund des Staatsvertrags vom 19. Februar 1877 und 
des Schlußprotokolls vom nämlichen Tage zu errichtenden gemeinschaftlichen 
Oberlandesgericht in Jena beizutreten, diesem Wunsche auch Seitens der 
hohen Kontrahenten ebengenannten Vertrags bereitwillig entgegengekommen 
worden, sind zur Verabredung der näheren Modalitäten, unter welchen dieser 
Beitritt zu erfolgen haben werde, und zur Niederlegung derselben in einem 
Accessionsvertrage allerseits Bevollmächtigte ernannt worden und zwar 
Seitens der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung 
der Geheimrath Drr. jur. Gottfried Theodor Stichling 
und 
der Geheime Justizrath Dr. jur. Karl Ernst Brüger, 
Seitens der Herzoglich Sachsen-Meiningen'schen Staatsregierung 
Se. Excellenz der wirkliche Geheimrath Dr. jur. Friedrich von 
Uttenhoven 
und 
der Regierungsrath Dr. Karl Blomoyer, 
Seitens der Herzoglich Sachsen-Altenburg'schen Staatsregierung 
der Geheime Staatsrath Heinrich Moritz Friedrich Loreutz, 
Seitens der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Staatsregierung 
der Geheime Regierungsrath Heinrich Hornbostel, 
Seitens der Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen Staatsregierung 
Se. Excellenz der wirkliche Geheimrath und Staatsminister Dr. jur. 
Hermann von Bertrab, 
Seitens der Fürstlich Reuß-Plauischen älterer Linie Staatsregierung 
der Geheimrath Moritz Kunze, 
Seitens der Fürstlich Reuß-Plauischen jüngerer Linie Staatsregierung 
Se. Excellenz der Staatsminister Dr. jur. Freiherr Emil von Benlwitz 
und 
der Geheime Staatsrath Dr. jur. Anton Vollert,
	        
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