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Ministerial-Bekanntmachungen.
150] I. Der nachstehende zwischen den Staatsregierungen des Großherzogthums
Sachsen-Weimar-Eisenach, der Herzogthümer Sachsen-Coburg und Gotha, der
Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß
älterer Linie und Reuß jüngerer Linie wegen Aufhebung des gemeinschaftlichen
Appellationsgerichts in Eisenach am 12. Dezember 1878 abgeschlossene Vertrag:
Die Staatsregierungen
a) des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach,
b) der Herzogthümer Sachsen-Coburg und Gotha,
c) des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen,
d) des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt,
c) des Fürstenthums Reuß älterer Linie,
t)des Fürstenthums Reuß jüngerer Linie
haben Verhandlungen wegen Aufhebung des gemeinschaftlichen Appellations-
gerichts zu Eisenach eröffnen lassen und ist durch die bestellten Bevollmächtigten,
nämlich
für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach
den Großherzoglich Sächsischen Staatsrath nr. jur. Karl Ernst Brüger,
für die Herzogthümer Sachsen-Coburg und Gotha
den Herzoglich Sächsischen Geheimen Regierungsrath Heinrich Horn-
bostel,
für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen
den Fürstlich Schwarzburgischen Regierungsrath Hermann Gerber,
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt
den Fürstlich Schwarzburgischen wirklichen Geheimrath und Staats-
minister Dr. jur. Hermann von Bertrab,
für das Fürsteuthum Reuß älterer Linie
den Fürstlich Reußischen Geheimen Regierungsrath Bruno Dietrich
Bernhard von Geldern-Crispendorf,
für das Fürstenthum Reuß jüngerer Linie
den Fürstlich Reußischen Geheimen Staatsrath Dr. jur. Anton Vollert
nachstehender Vertrag unter dem Vorbehalt allseitiger Ratifikation abgeschlossen
worden: