Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sackse nO Weimar- Eise nach. 
Nummer 15. Weimar. 6 13. Mai 1879 
Im Pestoronung vom 3.l März F7 S. 173. — — Ministerial. —V Wechsel in den Hauptagemuren 
„CGermuanin“ zu Stieltin und der Feuerversicherungs. Gesellsch eft. 
  
  
  
"0b„ Brandenburg beuressend 70. 53 — Bestellung eines anderen Expropriations-Kommissars rück- 
sichtlich des zur grnaeikcrung des Bahnhofs der Bergisch-Märkischen Eisenbahn, zu Geristungen, erforder. 
lichen Grunderwerbs 242. Ministerial- Belammmachung, die Aushebung des Großherzoglichen 
Justizamts Bürgel mit antenburg betreffend S. 2412. Ministerial. Belanmmachung, die Verehelichung 
von bei Behörden des Großherzogihums behufs der Vorbereitung auf den Staatsdienst oder sonst als 
Hülfsarbeiter beschäftigter Personen betressend S. 243. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(60| 1. Unter Bezugnahme auf § 50 des Gesetzes vom 28. Oktober 1871 über 
das Postwesen des Deutschen Reichs wird die nachstehende neue Postordnung, 
welche am 1. April 1879 an Stelle der bis dahin gültigen Postordnung vom 
18. Dezember 1874 in Kraft tritt, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 25. März 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
hr. Schomburg. 
Postordnung vom 8. März 1879. 
Abschnitt I. 
Postsendungen. 
; 1. 
Allgemeine Veschaffehe l der Postsendungen. 
1 Die Postsendungen müssen den nachfolgenden Bestimmungen entsprechend 
verpackt, verschlossen und mit Aufschrift versehen sein. 
1879 25
	        
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