Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sackse nO Weimar- Eise nach.
Nummer 15. Weimar. 6 13. Mai 1879
Im Pestoronung vom 3.l März F7 S. 173. — — Ministerial. —V Wechsel in den Hauptagemuren
„CGermuanin“ zu Stieltin und der Feuerversicherungs. Gesellsch eft.
"0b„ Brandenburg beuressend 70. 53 — Bestellung eines anderen Expropriations-Kommissars rück-
sichtlich des zur grnaeikcrung des Bahnhofs der Bergisch-Märkischen Eisenbahn, zu Geristungen, erforder.
lichen Grunderwerbs 242. Ministerial- Belammmachung, die Aushebung des Großherzoglichen
Justizamts Bürgel mit antenburg betreffend S. 2412. Ministerial. Belanmmachung, die Verehelichung
von bei Behörden des Großherzogihums behufs der Vorbereitung auf den Staatsdienst oder sonst als
Hülfsarbeiter beschäftigter Personen betressend S. 243.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(60| 1. Unter Bezugnahme auf § 50 des Gesetzes vom 28. Oktober 1871 über
das Postwesen des Deutschen Reichs wird die nachstehende neue Postordnung,
welche am 1. April 1879 an Stelle der bis dahin gültigen Postordnung vom
18. Dezember 1874 in Kraft tritt, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 25. März 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
Postordnung vom 8. März 1879.
Abschnitt I.
Postsendungen.
; 1.
Allgemeine Veschaffehe l der Postsendungen.
1 Die Postsendungen müssen den nachfolgenden Bestimmungen entsprechend
verpackt, verschlossen und mit Aufschrift versehen sein.
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