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Mehrere Packete zu einer Begleitadresse.
1 Mehr als drei Packete dürfen nicht zu einer Begleitadresse gehören.
Auch ist es nicht zulässig, Packete mit Werthangabe und solche ohne Werth-
angabe mittels einer Begleitadresse zu versenden.
Gehören mehrere Packete mit Werthangabe zu einer Begleitadresse,
so muß auf derselben der Werth eines jeden Packets besonders angegeben sein.
m Zu einer und derselben Begleitadresse dürfen weder mehrere
Packete, auf denen Postnachnahme haftet, noch Packete mit und Packete
ohne Postnachnahme, gehören; jedes Nachnahmepacket muß vielmehr von einer
besonderen Post-Packetadresse begleitet sein.
85.
Aufschrift.
!1 In der Aufschrift müssen der Bestimmungsort und der Empfänger
so bestimmt bezeichnet sein, daß jeder Ungewißheit vorgebeugt wird.
„e Dies gilt auch bei solchen mit „postlagernd“ bezeichneten Sendungen,
für welche die Post Gewähr zu leisten hat. Bei anderen Sendungen mit dem
Vermerk „postlagernd“ darf, statt des Namens des Empfängers, eine Angabe
in Buchstaben oder Ziffern angewendet sein.
. Die Aufschrift eines Packets muß die wesentlichen Angaben der Be-
gleitadresse enthalten, so daß nöthigenfalls das Packet auch ohne die Begleit-
adresse bestellt werden kann. Zur Aufschrift gehört auch, daß im Falle der
Frankirung der Vermerk „frei“ r2c. und im Falle des Verlangens der Eil-
bestellung der Vermerk „durch Eilboten“ r2c. angegeben wird. Nachnahmepackete
müssen in der Aufschrift mit dem Vermerk „Nachnahme vo . .. “
(unter Angabe der Marksumme in Zahlen und Buchstaben, der Pfennigsumme
in Zahlen) versehen sein, und unmittelbar darunter die genaue Bezeichnung
der einliefernden Behörde oder Firma, bz. den Namen, Stand und Wohnort
— in größeren Städten auch die Wohnung — des Absenders in deutlicher
Form enthalten.
z7 Die Aufschrift eines Packets muß in haltbarer Weise unmittelbar auf
der Umhüllung oder auf einem der ganzen Fläche nach aufgeklebten oder sonst
unlösbar darauf befestigten Papier 2c. angebracht werden. Ist dies nicht aus-
führbar, so ist für die Aufschrift eine haltbar befestigte Fahne von Pappe,
Pergamentpapier, Holz oder sonstigem festem Stoffe zu benutzen. Besonders
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