Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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liegenheit der Postverwaltung erfüllt. Die Protestkosten hat der Auftraggeber 
unmittelbar an den Erheber des Protestes zu entrichten. 
A## Den Auftraggebern ist gestattet, auf der Vorderseite des Auftrags- 
formulars das Datum desjenigen Tages anzugeben, an welchem die Einziehung 
des Betrages erfolgen soll. Für die Bestimmungs-Postanstalt ist dann dieser 
Zeitpunkt bezüglich der Vorzeigung des Postanftrags maßgebend. 
xvn An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen findet die Vorzeigung 
von Postaufträgen nicht statt. 
am Formulare zu Postaufträgen können durch die Postanstalten zum 
Preise von 5 Pf. für je 10 Stück bezogen werden. 
8 20. 
Postaufträge zur Einholung von Wechselaccepten. 
!1 Im Wege des Postauftrags können auch Wechsel an den Bezogenen 
behufs Einholung der Annahmeerklärung versendet werden. 
u. Zu den Postaufträgen für Accepteinholung kommt ein besonderes 
Formular in Gebrauch. Derartige Formulare werden zum Preise von 5 Pfennig 
für je 10 Stück bei sämmtlichen Postanstalten zum Verkauf bereit gehalten. 
Der Auftraggeber hat auf der Vorderseite des Formulars anzugeben: 
den Namen und Wohnort des Bezogenen, 
den Betrag des Wechsels, wobei die Marksumme in Zahlen und in 
Buchstaben ausgedrückt sein muß, 
den eigenen (des Auftraggebers) Namen und Wohnort. 
Die Ausfüllung des Vordrucks bezüglich des Tages der Filligkeit des 
Wechsels und die Angabe der etwaigen Wechselnummer bleibt dem Auftrag- 
geber anheimgestellt. Der unbedruckte Theil der Rückseite des Formulars dient 
zur Aufnahme etwaiger Bestimmungen des Auftraggebers darüber, ob der Post- 
auftrag nach einmaliger vergeblicher Vorzeigung an ihn zurück, oder an eine 
andere Person (s. Absatz IX) weitergesandt, oder einer zur Protesterhebung 
befugten Stelle übergeben werden soll. Für solche Fälle bedarf es der Ver- 
merke: „Sofort zurück“, „Sofort an N. in N.“, „Sofort zum Protest“. Zu 
schriftlichen Mittheilungen an den Wechselbezogenen ist das Postauftrags- 
Formular, welches im Fallc der Annahme des Wechsels in den Händen der 
Post verbleibt, nicht zu benutzen. 
Dem Postauftrage sind die zum Zweck der Annahme vorzuzeigenden 
Wechsel beizufügen. Das Beilegen von Briefen, sowie die Vereinigung
	        
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