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X An Einwohner im Orts= oder Landbestellbezirk des Aufgabe-Postorts
werden Postsendungen in gleichem Umfange wie an Empfänger im Bereich au-
derer Postorte angenommen. Wegen der Ausnahme in Betreff der durch Eil-
boten zu bestellenden Sendungen siehe § 21, Abs. V.
X Für Briefe an Einwohner im Orts= oder Landbestellbezirk des Auf-
gabe-Postorts kommt im Frankirungsfall, sowie für Dienstbriefe, eine Gebühr
von 5 Pf., im Nichtfrankirungsfall eine Gebühr von 10 Pf. zur Erhebung,
soweit nicht abweichende Sätze durch besondere Verfügung angeordnet sind.
Bei Briefen mit Behändigungsschein wird für die Rücksendung des Behän-
digungsscheins eine weitere Gebühr nicht erhoben. Bei eingeschriebenen Briefen
tritt den vorstehenden Sätzen die Einschreibgebühr (§ 15, Abs. III) und bz.
die Gebühr für Beschaffung des Rückscheins (§ 15, Abs. IV) hinzu.
xi Alle übrigen Sendungen, welche an Einwohner im Orts= oder Land-
bestellbezirk des Aufgabe-Postorts eingeliefert werden, unterliegen denselben
Taxen (einschließlich der Bestellgebühren), wie die mit den Posten von weiter-
her eingegangenen gleichartigen Sendungen mit der Maßgabe, daß, soweit bei
den Taxen die Entfernung mit in Betracht kommt, der für die geringste Ent-
fernungsstufe bestimmte Satz in Anwendung zu bringen ist.
xu Eine Porto= und Gebührenfreiheit findet bei Besorgungen an Ein-
wohner im Orts= oder Landbestellbezirk des Aufgabe-Postorts nicht statt.
Xm Für die Abtragung der im Postwege bezogenen Zeitungen und Zeit-
schriften sind sowohl nach dem Ortsbestellbezirke als auch nach dem Landbestell-
bezirke für jedes Exemplar jährlich zu entrichten:
a. bei Zeitungen, welche wochentlich einmal oder seltener
bestellt werden ....·... 60Pf.,
b. bei Zeitungen, welche zwei- oder dreimal wöchentlich
bestellt werden . 1 Mark,
C. bei Zeitungen, welche mehrmals, aber nicht öfter als
einmal täglich bestellt werden 1 „ 60 „
d. bei Zeitungen, welche zweimal täglich bestellt werden 2 „
e. für die amtlichen Verordnungsblätter 60 „
Das Zeitungsbestellgeld wird für denjenigen Zeitraum im Voraus erhoben,
für welchen die Vorausbezahlung des Bezugspreises für die betreffende Zei-
tung rc. erfolgt ist. Die Zahl der Bestellungen richtet sich danach, wie oft
Gelegenheit zur Bestellung vorhanden ist. Der bei Berechnung des Bestell-