Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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und nichtstreitigen Gerichtsbarkeit gehen vom 1. Juli dieses Jahres ab auf 
das Großherzogliche Iustizamt in Jena zur Fortstellung und Erledigung über. 
Die Betheiligten haben daher in diesen Rechtssachen vom 1. Juli dieses 
Jahres ab dasjenige, was ihnen bei dem bisherigen Großherzoglichen Justiz- 
amte Bürgel mit Tautenburg in Thalbürgel obgelegen, bei dem nunmehr zu- 
ständigen Großherzoglichen Instizamte in Jena zu verrichten, bei letzterem auch 
dic von dem ersteren Justizamte auf einen Tag nach dem 1. Juli dieses 
Jahres anberaumten Termine abzuwarten und sonstige Prozeßhandlungen vor- 
zunehmen, und zwar Alles zur Vermeidung derjenigen Nachtheile, welche ihnen 
in ergangenen Ladungen oder sonstigen Verfügungen des Großherzoglichen 
Justizamts Bürgel mit Tautenburg in Thalbürgel angedroht worden sind, oder 
welche unmittelbar kraft gesetzlicher Vorschrift eintreten. 
Weimar, am 29. April 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
(64) V. Daß von der Direktion der Feuerversicherungs-Gesellschaft zu 
Brandenburg a. H. an Stelle des August Bothe hier, bisherigen Hauptagenten 
derselben, Max Lerz, hier, zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt 
worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 
29. November 1877 (Regierungs-Blatt S. 291) hierdurch zur öffentlichen 
Kenntuiß gebracht. 
Weimar, am 30. April 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
hr. Schomburg. 
(65] VI. Es ist nicht selten vorgekommen, daß junge Männer, welche, ohne 
im Staatsdienst angestellt zu sein, behufs der Vorbereitung auf eine mit der 
Zeit zu erlangende Anstellung im Staatsdienst bei Behörden des Großherzogthums 
als Hilfsarbeiter Dienste leisten, ohne vorgängige dienstbehördliche Erlaubniß
	        
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