Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

Begierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen- Weimar= !— 
  
  
Nummer 26. W eim ar. 27. Juni 1879. 
Inhalt: — . enmnchung. die im — des Juslizamts Bürgel nach #seon 
etzteren belressend S. 305. — Ministerial--Belanntmachung, die lünftige Ueberweisung mehrerer Ort-- 
Nste nebst ihren Fluren aus dem Sraen Stenerrevisionsbezirk in den vierten betreisend S. 366. — 
Reichs-Gesebblatt S. 306. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
!191) I. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Großherzoglichen Mini- 
sterial-Departements der Justiz vom 29. April d. J., S. 242 — 243 des 
Regierungs-Blattes, wonach die Wirksamkeit des Großherzoglichen Justizamts 
Bürgel mit Tautenburg in Thalbürgel mit Ablauf dieses Monats endigt und 
der gesammte Bezirk dieses Amtes vom 1. künftigen Monats ab mit dem 
Bezirke des Großherzoglichen Justizamts in Jena vereinigt wird, bringen wir 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß auch die Bezirkskatasterführung 
des bisherigen Amtes Bürgel, excl. der Stadt Bürgel, woselbst die Kataster- 
führung in ihren bisherigen Verhältnissen bis auf Weiteres verbleibt, vom 
1. künftigen Monats ab nach Jena übergehen und bis auf Weiteres, spätestens 
aber bis zum Schlusse des Monats September d. J., von dem bisherigen 
Bezirkskatasterführer, dem an das Großherzogliche Justizamt Jena zunächst mit 
übergehenden Amtskopisten und Sporteleinnehmer Gottfried Moyer, fortgeführt 
werden wird. 
Vom 1. Oktober d. J. ab geht diese Bezirkskatasterführung an das Groß- 
herzogliche Rechnungsamt in Jena über. 
Weimar, 13. Juni 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Departement der Finanzen. 
. Thon. 
1879 51
	        
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