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[100] II. Nachdem die Großherzogliche Justizamtskommission in Triptis
vom 1. d. M. ab aufgehoben und die Jurisdiktion über die dahin gehörig
gewesenen Ortschaften und Fluren Burkersdorf, Pillingsdorf und Zwackau
dem Großherzoglichen IJustizamte in Neustadt a. O., diejenige der übrigen
betreffenden Ortschaften und Fluren dagegen dem Großherzoglichen Justizamte
in Anma überwiesen worden ist: so ist auch die Katasterführung der
genannten drei Ortschaften und Fluren dem Großherzoglichen Rechnungsamte
zu Neustadt a. O. und diejenige der übrigen betreffenden Orte und Fluren
dem Großherzoglichen Rechnungsamte zu Auma übertragen worden, was hier-
durch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht wird.
Weimar, den 4. Juli 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen. ·
G. Thon.
[101] IIII. Daß von der Direktion der Aachen-Leipziger Versicherungs-Aktien-
Gesellschaft an Stelle des Reinhold Blume hier, bisherigen Hauptagenten der-
selben, der Kaufmann Richard Morgenstern zum Hauptagenten für das
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial=
Bekanntmachung vom 8. November 1878 (Regierungs-Blatt S. 252) hierdurch
zur öffentlichen Kenntuiß gebracht.
Weimar, am 5. Juli 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
pr. Schomburg.
Weimar. — Hof- Buchdruckerei.