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Die festgesetzte Geldstrafe?) sowie die liquidirten Verläge
sind an 8 . .. M7T
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einzuzahlen, d.. . eingezogene. Gegenstande. an d. .9) ..
......... abzuliefern. Die Bescheinigung der erfolgten
Zahlung der Strafe (7) und Verläge, sowie die geschehene Ab-
lieferung de eingezogenen Gegenstande ist binnen 10).
bei unterzeichneter Stelle zu bewirken.
Solches wird d.. Eingangs genannten Beschuldigten zur
Nachachtung und mit dem Hinzufügen eröffnet, daß . . I), wenn
. 11) sich durch diese Strafverfügung beschwert findet, gegen die-
selbe binnen einer Woche nach der Bekanntmachung bei der unter-
zeichneten Stelle schriftlich oder mündlich, oder bei dem zuständigen
Amtsgericht schriftlich, oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers
auf gerichtliche Entscheidung antragen kann, daß aber, falls in
dieser Frist ein solcher Antrag in der bezeichneten Weise nicht
gestellt wird, die Strafverfügung vollstreckbar wird.
EE Ort und Datum.)
(Unterschrist der elssellenden Behörde bezliglich des seststellenden Veamten)
8§ 3. 4 des Gesetzes).
Eingetragen.
Liquidation.
A. 6. Geldstrafe,
» „baarer Verlag.
Anm. Schreib und
Postgebühren sind nicht
zu liquidiren.
. Sa. den Empsfang
bescheinigt
(Ort und Datum.)
(Unterschrift des Kasseführers.)
Anmerkungen:
Wo Geldstrafe nicht festgesetzt, oder Verlag nicht zu liquidiren oder eine Einziehung
nicht verfügt ist, sind die bezüglichen Worte selostverständlich= zn streichen.
*) Die bezugsberechtigte Kasse ist zu bezeichnen, vergl. § 18 des Gesetzes.
?*)) z. B. die unterzeichnete Stelle.
10) Die hier einzusetzende Frist darf nicht weniger als zwei Wochen und nicht mehr als
zwei Monate betragen.
11) „er" bezüglich „sie“.