396
Zur Beachtung!
J. Im Konzeptformular (Ministerial-Bekanntmachung V, a) folgt hinter der Straf-
verfügung entweder:
(a. für den Fall mündlicher Eröffnung)
Proto koll.
(Ort und Datum.)
Der Inhalt vorstehender Strafverfügung ist ihrem vollständigen Wortlante
nach de Beschuldigten N. N. ass heute mündlich 12)
durch den 11ssl ..
eröffnet worden. 14)
(Unterschrift des die Strafverfügung erössnenden Beamten selbst.
oder eines verpflichteten Protokollführers.)
oder
(b. für den Fall schriftlichen Erlasses)
Behändigungsregistratur.
Die Ausfertigung vorstehender Strafverfügung ist am 15HH . ...
dem)............................·.........
von dem Unterzeichneten ausgehändigt worden.
(Ort, Datum, Unterschrift des verpflichteten Dieners 2c.)
II. In den für die Anordnung der Vollstreckung auszufertigenden weiteren Formularen
(Ministerial-Bekanntmachung VI) dagegen folgt am Schlusse der Strafverfügung:
die Beglaubigung und der Vermerk über stattgehabte (mündliche oder schriftliche)
Eröffnung, sowie die Vollstreckungsklausel in der Fassung, wie solche unter
Ziffer VI der Ministerial-Bekanntmachung vorgeschrieben ist.
Anmerkungen:
12) Einzuschalten ist hier der Ort der Eröffnung, z. B. „an Gemeindevorstandsstelle".
* Bezeichnung des die Eröffnung bewirkenden Beamten, z. B. „den hiesigen Gemeinde-
vorstand“
14) Im Falle alsbald Antrag auf gerchtäihe Entscheidung gestellt wird, ist solches hier zu
erwähnrh (s. Ministerial-Bekanntmachung Ziff. V, b).
10r Angabe des Datums der Zustellung.
10) Bezeichnung der Person, an welche, und des Ortes, wo die Behändigung erfolgt
ist (s. Ministerial-Bekanntmachung Ziffer V, ).