Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

404 
Deutschen Rechtsanwaltsordnung bereits erlangt hatten, läuft diese Frist 
noch mindestens drei Monate nach diesem Zeitpunkte. 
Urkundlich haben Wir diese Verordnung höchsteigenhändig vollzogen und 
mit Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Schloß Belvedere, am 10. Juli 1879. 
18 Carl Alerander. 
ö G. Thon. Stichling. v. Groß. 
Verordnung, 
betreffend die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[109|I. Daß über die Berka-Horschlitt-Gospenrodacr Gemeindewaldung 
ein besonderes Kataster aufgestellt und zur Führung der Orts-Katasterführung 
in Berka a./W. bis auf Weiteres übergeben worden ist, wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 19. Juli 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
II!0|] III. Daß die Führung des Katasters von Horschlitt dem Großherzoglichen 
Rechnungsamt zu Gerstungen übertragen worden ist, wird hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 19. Juli 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Departement der Finanzen. 
G. Thon.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.