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Die gegenwärtige Prioritäts-Anleihe der Weimar-Geraer Eisenbahn-Gesell—
schaft hat, soweit gesetzlich möglich, den Vorrang vor allen später etwa auf—
zunehmenden weiteren Anleihen.
Für die Verzinsung und Amortisation sämmtlicher Obligationen gelten
folgende Bestimmungen:
1. Jede Prioritäts-Obligation wird vom 1. Juli 1879 ab jährlich mit
41/2 Proz. bis zu dem Tage, an welchem die Rückzahlung fällig wird, verzinst.
2. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt ganzjährig je am 1. Juli gegen
Einlieferung des betreffenden Conpons in Weimar bei der Hauptkasse der
Gesellschaft, außerdem aber auch in Berlin, Leipzig und Frankfurt a. M.
3. Zinsen, welche innerhalb vier Jahren, vom Tage der Fälligkeit ab,
nicht erhoben werden, sind der Gesellschaftskasse verfallen, die darüber aus-
gestellten Coupons sind erloschen und geben keine weiteren Ansprüche an die
Gesellschaft.
4. Jeder Zinscoupon ist ungültig, wenn er durchlocht oder die Vorderseite
desselben durchkreuzt oder eine Ecke desselben abgeschnitten ist.
5. Zinscoupons, welche vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist als
zu Grunde gegangen oder abhanden gekommen bei der Direktion der Gesellschaft
angemeldet worden sind, werden demjenigen, der die Anmeldung zuerst besorgte
oder dessen Rechtsnachfolger nach Ablauf der Verjährungsfrist ausgezahlt, sofern
nicht der betreffende Zinscoupon etwa bereits eingelöst sein sollte.
6. Sämmtliche 8000 Stück Prioritäts-Obligationen werden vom Jahre
1880 ab zum vollen Neunwerthe innerhalb der Zeit bis zum Jahre 1943
nach Maßgabe des untenstehenden Tilgungsplanes amortisirt.
7. Die Nummern der hiernach alljährlich zur Rückzahlung gelangenden
Obligationen werden mittelst einer in Gegenwart eines Beamten des Groß-
herzoglichen Amtsgerichts Weimar im Laufe des Monats Jannar jeden Jahres
vorzunehmenden Ausloosung gezogen und in den Gesellschaftsblättern bekannt
gemacht.
8. Die Rückzahlung der zu amortisirenden Obligationen erfolgt am
ersten Juli des betreffenden Jahres in Weimar bei der Hauptkasse der Ge-
sellschaft, außerdem aber auch in Berlin, Leipzig und Frankfurt a. M. bei
den dafür bekannt zu machenden Firmen und von diesem Tage ab hört die