Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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Die gegenwärtige Prioritäts-Anleihe der Weimar-Geraer Eisenbahn-Gesell— 
schaft hat, soweit gesetzlich möglich, den Vorrang vor allen später etwa auf— 
zunehmenden weiteren Anleihen. 
Für die Verzinsung und Amortisation sämmtlicher Obligationen gelten 
folgende Bestimmungen: 
1. Jede Prioritäts-Obligation wird vom 1. Juli 1879 ab jährlich mit 
41/2 Proz. bis zu dem Tage, an welchem die Rückzahlung fällig wird, verzinst. 
2. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt ganzjährig je am 1. Juli gegen 
Einlieferung des betreffenden Conpons in Weimar bei der Hauptkasse der 
Gesellschaft, außerdem aber auch in Berlin, Leipzig und Frankfurt a. M. 
3. Zinsen, welche innerhalb vier Jahren, vom Tage der Fälligkeit ab, 
nicht erhoben werden, sind der Gesellschaftskasse verfallen, die darüber aus- 
gestellten Coupons sind erloschen und geben keine weiteren Ansprüche an die 
Gesellschaft. 
4. Jeder Zinscoupon ist ungültig, wenn er durchlocht oder die Vorderseite 
desselben durchkreuzt oder eine Ecke desselben abgeschnitten ist. 
5. Zinscoupons, welche vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist als 
zu Grunde gegangen oder abhanden gekommen bei der Direktion der Gesellschaft 
angemeldet worden sind, werden demjenigen, der die Anmeldung zuerst besorgte 
oder dessen Rechtsnachfolger nach Ablauf der Verjährungsfrist ausgezahlt, sofern 
nicht der betreffende Zinscoupon etwa bereits eingelöst sein sollte. 
6. Sämmtliche 8000 Stück Prioritäts-Obligationen werden vom Jahre 
1880 ab zum vollen Neunwerthe innerhalb der Zeit bis zum Jahre 1943 
nach Maßgabe des untenstehenden Tilgungsplanes amortisirt. 
7. Die Nummern der hiernach alljährlich zur Rückzahlung gelangenden 
Obligationen werden mittelst einer in Gegenwart eines Beamten des Groß- 
herzoglichen Amtsgerichts Weimar im Laufe des Monats Jannar jeden Jahres 
vorzunehmenden Ausloosung gezogen und in den Gesellschaftsblättern bekannt 
gemacht. 
8. Die Rückzahlung der zu amortisirenden Obligationen erfolgt am 
ersten Juli des betreffenden Jahres in Weimar bei der Hauptkasse der Ge- 
sellschaft, außerdem aber auch in Berlin, Leipzig und Frankfurt a. M. bei 
den dafür bekannt zu machenden Firmen und von diesem Tage ab hört die
	        
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