Regierungs-Platt
Großherzogthum
—W—————
Nummer 32. Weimar. 13. August 1879.
Inhalt: Ministerial- Betanmimochung, die Amtstracht der Richter, Staatsanwälte, Gerichtsschreiber und Rechis-
anwälte betrefsend S. 419. — Konzessionirung der Deutschen Militärdienst-Versicherungsanstalt zu Hamburg,
zum Geschöftsbetrieb im Großherzogihume S S. 421. — Ministerial- „Belanntmachung, die Erhebung eines
anßerordemtlichen Beitrags zur Landesbrandversicherungskasse betreisend S. 121. — Ministerial Bekannt-
machung, Abänderung des Verzeichnisses zur Belanmimachung vom 15. Senp#ember 1877 hinsichtlich des
Schubtransportverfahrens auf den Eisenbahnen betreffend S. 422.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[116) I. Auf Grund des § 49 des Ausführungsgesetzes zu dem Deutschen
Gerichts-Verfassungsgesetze vom 20. März d. J. und beziehungsweise einer unter
den Regierungen, welche durch Vertrag vom 19. Februar 1877 und Accessions=
vertrag vom 23. April 1878 sich zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Ober=
landesgerichts in Jena vereinigt haben, getroffenen Uebereinkunft zufolge, werden
über die von den Richtern, Staatsanwälten, Gerichtsschreibern und Rechts-
anwälten in den öffentlichen Sitzungen der Landgerichte (bezüglich Schwur-
gerichte) und des Oberlandesgerichts zu tragende Amtstracht die nachstehenden,
mit dem Inhalt einer auf Grund einer Allerhöchsten Ordre vom 4. Juli d. J.
von dem Königlich Prenßischen Herrn Justiz-Minister erlassenen Allgemeinen
Verfügung vom 12. Juli 1879 übereinstimmenden Vorschriften ertheilt:
„Die Amtstracht der Richter, Staatsanwälte, Gerichtsschreiber und
Rechtsanwälte besteht aus einem schwarzen Gewande, weißer Halsbinde
und schwarzem Baret.
Das bis über die Mitte des Unterschenkels herabreichende falten-
reiche, mit weiten offenen Aermeln versehene und vor der Brust zu
schließende Gewand wird aus Wollstoff gefertigt. Um den Hals läuft
ein 16 cm breiter Besatz in Form eines flach auliegenden Ueberschlag-
1879 61