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Amtsgewänder und Barete können von der Firma Berger, Collani & Comp.
in Berlin 8W., Lindenstraße Nr. 28, bezogen werden.
Weimar, 4. August 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
v. Groß.
I117) III. Der Deutschen Militärdienst-Versicherungsanstalt in Hamburg ist
die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges An-
suchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Kaufmann Carl
Martin zu Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat,
andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 5. August 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
br. Schomburg.
(1181 III. Da der im § 1 Ziffer 4 des Gesetzes vom 7. März 1877 (Reg.=
Blatt S. 23) vorgesehene Fall eingetreten ist, wird zur weiteren Deckung der
im Jahre 1879 aus der Landes-Brandversicherungskasse gezahlten und noch zu
zahlenden Brandentschädigungen und übrigen Ausgaben ein außerordentlicher
Beitrag zu dieser Kasse im Betrage
Eines Zehntel Pfennigs
von jeder Mark der für die Gebändebesitzer im Großherzogthum nach Maßgabe
des Brandversicherungskatasters bestehenden Konkurrenzsummen hierdurch dergestalt
ausgeschrieben, daß dieser Betrag mit
dem 1. September dieses Jahres
zu erheben und beizubringen ist.
Die Beitragspflichtigen werden aufgefordert, die fraglichen Beiträge pünkt-
lich zur Verfallzeit an die Ortssteuereinnahmen einzuzahlen, die letzteren aber
erhalten die Anweisung, für die rechtzeitige Beibringung der Gelder und für