Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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Amtsgewänder und Barete können von der Firma Berger, Collani & Comp. 
in Berlin 8W., Lindenstraße Nr. 28, bezogen werden. 
Weimar, 4. August 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
v. Groß. 
I117) III. Der Deutschen Militärdienst-Versicherungsanstalt in Hamburg ist 
die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges An- 
suchen widerruflich ertheilt worden. 
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Kaufmann Carl 
Martin zu Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, 
andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 5. August 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
br. Schomburg. 
(1181 III. Da der im § 1 Ziffer 4 des Gesetzes vom 7. März 1877 (Reg.= 
Blatt S. 23) vorgesehene Fall eingetreten ist, wird zur weiteren Deckung der 
im Jahre 1879 aus der Landes-Brandversicherungskasse gezahlten und noch zu 
zahlenden Brandentschädigungen und übrigen Ausgaben ein außerordentlicher 
Beitrag zu dieser Kasse im Betrage 
Eines Zehntel Pfennigs 
von jeder Mark der für die Gebändebesitzer im Großherzogthum nach Maßgabe 
des Brandversicherungskatasters bestehenden Konkurrenzsummen hierdurch dergestalt 
ausgeschrieben, daß dieser Betrag mit 
dem 1. September dieses Jahres 
zu erheben und beizubringen ist. 
Die Beitragspflichtigen werden aufgefordert, die fraglichen Beiträge pünkt- 
lich zur Verfallzeit an die Ortssteuereinnahmen einzuzahlen, die letzteren aber 
erhalten die Anweisung, für die rechtzeitige Beibringung der Gelder und für
	        
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