Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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ihnen vorzulegenden Schul-, bezüglich Prüfungszengnisse darüber Gewißheit zu ver- 
schaffen, daß derselbe die durch die gegenwärtige Bekanntmachung vorgeschriebene 
wissenschaftliche Befähigung besitzt. 
Weimar, den 21. August 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
[130| II. Mit dem 1. Oktober d. J. geht die Führung des Katasters über 
den Ort und die Flur Bösleben von der Großherzoglichen Bezirks-Kataster- 
führung zu Stadtremda auf das Großherzogliche Nechnungsamt Ilmenau über, 
was hierdurch zu allgemeiner Kenntniß gebracht wird. 
Weimar, den 22. August 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
(1311) III. Mit Aufhebung des Großherzoglichen Rechnungsamtes Dornburg, 
am 1. Oktober d. J., geht die Führung der Kataster von 
Großheringen, Hainichen, Hermstedt, Kösnitz, Lachstedt, Pfuhlsborn, 
Stiebritz, Stobra, Wormstedt und Zimmern 
an die Großherzogliche Bezirks-Katasterführung in Apolda, diejenige der übrigen 
Ortschaften des bisherigen Amtsbezirkes Dornburg an die Bezirks-Kataster- 
führung des Großherzoglichen Rechnungsamtes Jena über. Solches wird 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, 23. August 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
  
Weimar. — Hof.-Buchdruckerei. —
	        
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