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ihnen vorzulegenden Schul-, bezüglich Prüfungszengnisse darüber Gewißheit zu ver-
schaffen, daß derselbe die durch die gegenwärtige Bekanntmachung vorgeschriebene
wissenschaftliche Befähigung besitzt.
Weimar, den 21. August 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
[130| II. Mit dem 1. Oktober d. J. geht die Führung des Katasters über
den Ort und die Flur Bösleben von der Großherzoglichen Bezirks-Kataster-
führung zu Stadtremda auf das Großherzogliche Nechnungsamt Ilmenau über,
was hierdurch zu allgemeiner Kenntniß gebracht wird.
Weimar, den 22. August 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
(1311) III. Mit Aufhebung des Großherzoglichen Rechnungsamtes Dornburg,
am 1. Oktober d. J., geht die Führung der Kataster von
Großheringen, Hainichen, Hermstedt, Kösnitz, Lachstedt, Pfuhlsborn,
Stiebritz, Stobra, Wormstedt und Zimmern
an die Großherzogliche Bezirks-Katasterführung in Apolda, diejenige der übrigen
Ortschaften des bisherigen Amtsbezirkes Dornburg an die Bezirks-Kataster-
führung des Großherzoglichen Rechnungsamtes Jena über. Solches wird
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, 23. August 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Weimar. — Hof.-Buchdruckerei. —