Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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Theile sich angeschlossen und insoweit mit demselben allenthalben einverstanden 
erklärt haben. 
Weimar, am 27. Jannar 1879. , 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie und 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie 
haben Verhandlungen wegen Aufhebung des Gesammt-Ober-Appellationsgerichts 
zu Jena eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach 
Höchstihren Geheimrath Dr. jur. Gottfried Theodor Stichling und 
Höchstihren Geheimen Justizrath Dr. jur. Karl Ernst Brüger, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen 
Höchstihren wirklichen Geheimrath Dr. jur. Friedrich von Uttenhoven, 
Excellenz, und Höchstihren Geheimen Regicrungsrath Dr. jur. Wilhelm 
Kircher, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Heinrich Moritz Friedrich Lorentz, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha. 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Rudolf Brückner und Hoöchstihren 
Geheimen Regierungsrath Heinrich Hornbostel, 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie 
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Moritz Kunze, 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie 
Höchstihren wirklichen Geheimrath und Staatsminister Dr. jur. Adolph 
von Harbon, Execellenz, 
von welchen Bevollmächtigten nachstehender Vertrag, unter dem Vorbehalte 
Hallseitiger Ratification, sowie unter Voraussetzung des Einverständnisses der
	        
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