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des Regierungs-Blatts) besteht das Rechnungsamt Apolda, zur Zeit in Nieder-
roßla, vom 1. Oktober 1879 an für den Bezirk des Amtsgerichts Apolda.
Die Geschäfte der Forstgeldereinnahme hinsichtlich des obgenannten Hai-
nicher Holzes werden jedoch ebenso, wie dieselben bis zum 1. Oktober 1879
von dem vormaligen Rechnungsamte Dornburg besorgt wurden, nach der Auf-
hebung desselben vom genannten Zeitpunkte an von dem Rechnungsamte Jena
besorgt.
Weimar, den 15. Dezember 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
II87 V. Auf Grund der Vorschrift in § 3 Absatz 2 des Gesetzes vom
13. Mai 1879, die Zwangsbeitreibung öffentlicher Abgaben und Gefälle be-
treffend (Seite 309 des Regierungs-Blatts), verordnen wir hierdurch, daß die
Großherzoglichen Rechnungsämter und das Großherzogliche Rentamt in Oldis-
leben auf das Ersuchen der in Folge des Gesetzes vom 23. April 1862 er-
richteten General-Kommissions-Kasse wegen der bei dieser Kasse vorkommenden
Rückstände, sofern das Vollstreckungsverfahren im Bezirke des ersuchten Rech-
nungsamtes (Rentamtes) und soweit solches in bewegliche körperliche Sachen
stattfinden soll, als Vollstreckungsbehörden einzutreten haben.
Zugleich wird auf Grund der Vorschrift in § 4 Absatz 2 des angezogenen
Gesetzes vom 13. Mai 1879 verordnet, daß für die Zahlungsaufforderung,
welche der Anordnung der Zwangsbeitreibung von dergleichen Rückständen
vorauszugehen hat, die gesetzlichen Erinnerungsgebühren zu erheben sind.
Weimar, am 18. Dezember 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen. Departement des Aeußern und Innern.
G. Thon. v. Groß.
[1881 VI. Daß von der Direktion der „Patria“, gegenseitigen Lebensversicherungs-
Bank zu Wien, Robert Eisentraut zu Weimar zum Hauptagenten für das
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-
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